Muss weg, wird schon entkernt: Das Haus Zur Sandgrube 8 im Naturschutzgebiet Netteberge. © Goldstein
Abriss angeordnet
Haus im Naturschutzgebiet durfte 65 Jahre stehen - und muss jetzt weg
Mitte der 50er-Jahre wurde in der Sandgrube in Netteberge ein Haus gebaut. Bis vor Kurzem störte das niemanden - jetzt muss es abgerissen werden. Das sagte auch ein Gericht.
Im Juni 2017 haben die Kuhnes einen Brief von der Stadt Selm bekommen. Dieter Kuhne, Landwirt und Immobilienmakler aus Selm, und sein Sohn Benedikt ärgerten sich. Denn die Stadt schrieb eine „Ordnungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld“. Der Inhalt: Das Haus Zur Sandgrube 8 muss abgerissen werden, und zwar innerhalb von acht Monaten. Es steht nämlich im Naturschutzgebiet. Kommen die Kuhnes, die das Haus überhaupt erst wenige Monate vor diesem Brief gekauft hatten, dieser Aufforderung nicht nach, kostet sie das 7000 Euro, heißt es weiter.
Das Haus steht immer noch, denn die Familie Kuhne ging gerichtlich gegen diese Verfügung vor. Das hat ihnen allerdings nur etwas Zeit verschafft. Denn sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster haben Kuhnes Einwände abgewiesen und der Stadt Selm mit ihrem Ansinnen Recht gegeben.
Rechtliche Schritte sind ausgeschöpft
Kuhnes Anwälte hatten argumentiert, das Haus sei schon einmal behördlich betrachtet worden, danach sei jedoch nichts weiter passiert. „Auch behördliche Ansprüche können verjähren“, sagt Dieter Kuhne. Es sei davon auszugehen, dass die Behörden das Haus geduldet hätten und Bestandsschutz bestünde. Die Frage, die Kuhne allerdings am meisten beschäftigt: „Warum durfte das Haus dort 65 Jahre stehen - und jetzt auf einmal muss es unbedingt weg?“
Eine Antwort darauf gibt die Stadt Selm nicht. Stadtsprecher Malte Woesmann schreibt: „Die Stadtverwaltung war von jeher der Ansicht, dass der genannte Bau im Naturschutzgebiet nicht statthaft gewesen ist.“ Dort seien lediglich eine „Wellblechbaracke“ und ein „Lagerschuppen“ genehmigt worden. Und eben kein Wohnhaus, wie es dort seit Jahrzehnten steht.
Das Naturschutzgebiet Netteberge - aus der Luft. © Goldstein
Eine Duldung sahen weder Ober- noch Verwaltungsgericht. Die Annahme sei zutreffend, „dass die schlichte Hinnahme eines baurechtlich illegalen Geschehens für eine längere Zeit die Behörde nicht hindert, ihre Praxis zu beenden und auf die Herstellung baurechtmäßiger Zustände hinzuwirken“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Stadt habe sich „zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich dahingehend geäußert, sie werde das Wohnhaus, obwohl es illegal sei, nunmehr auf Dauer dulden.“
Entkernung des Hauses läuft schon
Kuhne hat die rechtlichen Schritte also ausgeschöpft und wird der Anweisung Folge leisten müssen. Die Entkernung läuft schon, auch mit dem Abriss wird es nicht mehr lange dauern. Rund 700 Quadratmeter groß sei sein Grundstück, mitten im Naturschutzgebiet, das größtenteils auf die ehemalige Sandgrube zurückzuführen ist. Seit den 70er-Jahren wird dort jedoch kein Sand mehr abgebaut, große Flächen wurden aufgeforstet. Zum Naturschutzgebiet wurde es in den 80er-Jahren, es ist rund 23,5 Hektar groß.Kuhne ärgert sich, dass beispielsweise der Kreis Unna sein Vorkaufsrecht nicht genutzt hat, als das Grundstück zum Verkauf stand. So hat er am Ende ein Haus gekauft, das nicht mehr stehen darf. Und was passiert dann mit Kuhnes 700 Quadratmetern? Dazu schreibt die Stadt Selm: „Die Stadt Selm wird auf Erfüllung der Abrissverfügung bestehen und auf der Wiederherstellung des Grundstückes unter Berücksichtigung der Auflagen des Naturschutzgebietes.“
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