Verschiedene Pistolen auf einem Tisch.

Eine Kriminalstatistik für den Kreis Unna macht deutlich, dass in den letzten Jahren mehr Tatverdächtige eine Schusswaffe mit sich führten. © picture alliance/dpa

Anstieg von Tatverdächtigen mit Waffe im Kreis Unna

rnWaffenbesitz in Deutschland

Eine Kriminalstatistik für den Kreis Unna zeigt, dass immer mehr Straftäter eine Schusswaffe mit sich führen. Welche davon illegal sind: nicht immer eindeutig. Ein Überblick über das Waffengesetz.

Kreis Unna

, 01.09.2022, 07:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

In Unna sorgten zuletzt mehrere Straftaten für Aufsehen, bei denen die Verdächtigen eine Schusswaffe mit sich führten. Eine besorgniserregende Entwicklung, die sich seit fünf Jahren abzeichnet – wie aus den Zahlen der Kriminalstatistik für den Bereich der Kreispolizeibehörde in Unna hervorgeht. Und obwohl das Waffengesetz in Deutschland eindeutig ist, hat die Polizei oft Schwierigkeiten festzustellen, ob die Waffen legal oder illegal geführt werden.

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Bei einem Streit auf der Morgenstraße in Unna war das zuletzt eindeutiger: Ein junger Mann (18) wurde von einem 51-Jährigen mit einem Stein beworfen und beleidigt.

Polizeiwagen steht an der Morgenstraße in Unna.

An der Morgenstraße kam es zuletzt zu einer Auseinandersetzung, bei der eine Person eine illegale Waffe mit sich führte. © Hornung

Der 18-Jährige musste daraufhin mit leichten Verletzungen behandelt werden und galt als Geschädigter. Gleichzeitig führte er aber eine ungeladene CO2-Waffe mit sich, ohne einen dafür notwendigen kleinen Waffenschein zu besitzen. Er wurde deswegen angezeigt.

Waffenbesitzkarte und Waffenschein: Führen und Besitzen einer Waffe in Deutschland zwei unterschiedliche Dinge

Der sogenannte kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen. Das PTB-Zeichen wurde erst 1970 von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt Braunschweig eingeführt. Waffen ohne dieses Zeichen, die vor 1970 erworben wurden, sind „scharfen Waffen“ gleichgestellt und müssen bereits seit 1976 angemeldet werden.

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In Deutschland dürfen Menschen grundsätzlich eine Waffe führen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen,
  • die erforderliche Sachkunde nachweisen,
  • ein Bedürfnis nachweisen und eine Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden in Höhe von mindesten einer Million Euro nachweisen.

Laut dem Waffengesetz werden dafür eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein benötigt. Eine Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis, eine Waffe zu besitzen. Der Transport ist hier nur zulässig, wenn die Waffen weder schuss- noch zugriffbereit transportiert werden. Der Waffenschein wiederum berechtigt zum Führen einer Waffe – dann auch zugriffsbereit.

Waffen in Deutschland: Besitzer müssen einiges nachweisen

Die Kreispolizeibehörde Unna erklärte unserer Redaktion auf Anfrage, was genau das für Antragssteller im Detail bedeutet.

Wie können Menschen die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen?

Die Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) erfolgt durch die Kreispolizeibehörde durch verschiede Registeranfragen. Hier zählen unter anderem das Bundeszentralregister und Zentrale Staatsanwaltschaftliche Register zu. Außerdem gebe es eine Sicherheitsprüfung durch das Landeskriminalamt NRW und den Verfassungsschutz NRW.

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„Eine persönliche Eignung liegt nicht vor bei: Geschäftsunfähigkeit, Alkoholabhängigkeit, psychischer Erkrankung und bei Personen, die debil sind oder auf Grund in der Person liegenden Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig/sachgemäß umgehen/verwahren können oder die konkrete Gefahr der Fremd- oder Selbstgefährdung besteht“, erklärte die Polizei.

Wie können Menschen ihre Sachkunde nachweisen?
Durch Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung oder Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung, die gleichwertig ist.

Wie können Menschen ein Bedürfnis nachweisen?
Jäger beispielsweise durch ihren gelösten Jagdschein oder Sportschützen durch eine entsprechende Mitgliedschaft.

Dennoch gibt es in Deutschland auch einige Waffen, die laut Gesetz grundsätzlich als verboten definiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Kriegswaffen, vollautomatische Waffen oder Schlagringe und Fallmesser.

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Kriminalstatistik zeigt Zuwachs von Straftaten, bei denen eine Schusswaffe mitgeführt wurde

Tatsächlich sind es aber auch häufig einfach Schreckschusswaffen (PTB) und Spielzeugpistolen, die für Probleme sorgen, wie Vera Howanietz von der Kreispolizei in Unna erklärt.

Als Beispiel nennt sie einen Täter, der mit einer Schusswaffe eine Tankstelle überfällt. „Hier kann nicht zu 100 Prozent gesagt werden, dass es sich um eine Echtwaffe gehandelt hat. Zumal der normale Bürger den Unterschied zwischen der Echtwaffe und zum Beispiel PTB-Waffe auch nicht zwingend erkennt“, so die Polizeisprecherin.

Laut einer Kriminalstatistik der letzten fünf Jahre haben Straftaten, bei denen Schusswaffen mitgeführt wurden, in Unna zudem zugenommen. Waren 2017 noch 43 solcher Fälle bekannt, wurden 2021 61 Straftaten gemeldet, bei denen die Tatverdächtigen eine Schusswaffe mit sich führten. Eine besorgniserregende Entwicklung, die noch ein weiteres Problem mit sich bringt.

Denn weil auch Spielzeugwaffen und PTB-Waffen als Schusswaffen erfasst werden, hat die Polizei Probleme, in der Statistik festzuhalten, welche Waffen legal und welche illegal geführt wurden.

„Die Frage zu der Entwicklung der Straftaten, bei denen eine illegal geführte Schusswaffe beteiligt war, ist daher schwer zu beantworten, da es als solches nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik explizit erfasst wird“, erklärt Vera Howanietz.

Und dennoch machen die Zahlen deutlich, dass 2021 ein Drittel mehr Tatverdächtige eine Schusswaffe in Unna mit sich führten, als das noch vor fünf Jahren der Fall gewesen ist.