In Selm sind bei einem Brand am Mittwochabend (13. November) drei Menschen verletzt worden. „Durch die erhebliche Rauchentwicklung wurden drei Hausbewohner durch eine Rauchgasvergiftung leicht verletzt“, teilte die Kreispolizei Unna am Donnerstagvormittag (14. November) mit.
Was war passiert? Die Freiwillige Feuerwehr wurde gegen 21.40 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus am Hermann-Löns Weg gerufen. Bereits früh war klar, dass es nicht nur darum geht, der Flammen Herr zu werden, sondern auch Menschenleben zu retten.

Die Leitstelle der Feuerwehr hatte die Einsatzmeldung von vorneherein mit dem Hinweis versehen: „Personen in Gebäude“. Schnell war klar, dass die Aktiven des Löschzugs Selm Unterstützung benötigen würden. Auch der Löschzug Bork rückte aus – inklusive der Drehleiter. Zusätzlich eilten vier Rettungswagen und der leitende Notarzt aus Unna zur Einsatzstelle. Dort zeigte sich, dass das Feuer in einer Wohnung im Erdgeschoss ausgebrochen war und dort erheblichen Schaden angerichtet hat. Mehrere Menschen hielten sich in der Wohnung auf.
Die Betroffenen wurden nach einer Erstversorgung vor Ort ins Krankenhaus gebracht. Die Wohnung ist durch das Feuer weitgehend verwüstet worden, wie ein erster Eindruck vor Ort nahelegt.
Alkoholtest ergibt über zwei Promille
Wie die Kreispolizei Unna mitteilte, habe ein 60-jähriger Mann aus Selm das Feuer ausgelöst. „Der 60-jährige Wohnungsmieter habe sich etwas zu essen gemacht, habe den Herd danach ausgestellt und sei anschließend mit seinem Hund spazieren gegangen. Als er nach Hause zurückgekehrt sei, habe es gebrannt“, heißt es in der Meldung.
Der 60-Jährige blieb – im Gegensatz zu den drei anderen Hausbewohnern – unverletzt. Polizisten bemerkten im Anschluss in der Atemluft einen Alkoholgeruch. Ein freiwilliger Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 2,06 Promille. „Auf der Wache in Werne wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet“, teilt die Kreispolizei Unna mit.
„Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Die Wohnung, aus der das Feuer kam, ist komplett beschädigt und unbewohnbar – es entstand ein Schaden von rund 50.000 Euro“, heißt es weiter.

Wie unser Reporter vor Ort am Mittwoch (13. November) darüber hinaus erfuhr, soll es vor ein paar Wochen einen weiteren Einsatz der Feuerwehr an derselben Adresse gegeben haben. Das bestätigte Markus Groppe, Stadtbrandinspektor in Selm. „Es gab einen Fehlalarm an der gleichen Adresse, allerdings in einer anderen Wohnung.“
Zudem kam die Frage auf, wie schuldfähig der Mann aus Selm mit Blick auf seinen Promille-Wert von 2,06 gewesen ist. Fest steht: Zwischen 2,0 und 2,9 Promille gilt man laut Paragraph 21 des Strafgesetzbuchs als vermindert schuldfähig. Eine mögliche Strafe kann dann nach Paragraph 49 Absatz 1 gemildert werden.
Und wie ist es eigentlich mit dem Versicherungsschutz? Muss der 60-Jährige nun mit hohen Kosten rechnen? Das hängt davon ab, ob er eine private Haftpflicht hat. Bei der Allianz heißt es beispielsweise: „Verursachen Sie einen Brandschaden grob fahrlässig, beispielsweise während Sie unter Alkoholeinfluss stehen, sichert die private Haftpflicht der Allianz Sie dennoch ab.“
