Besitz von Kinderpornografie im Verdacht Auch gegen LAFP-Angehörigen wird ermittelt

Verdacht der Kinderpornografie: Ermittlungen gegen LAFP-Angehörigen
Lesezeit

Im Fall um rechtsextreme Chats bei Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Münster ist nun auch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) betroffen. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf den Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie ausgeweitet hat, wird auch gegen einen Mitarbeiter der Landesoberbehörde in Bork ermittelt.

Nach anfangs acht sind nun insgesamt 16 männliche Polizeibeamte von den Ermittlungen betroffen, geht seit Mittwoch aus einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags hervor. „Einer der Beschuldigten gehört mittlerweile dem LAFP NRW an“, bestätigt LAFP-Pressesprecher Victor Ocansey. Zuvor war der betroffene Beamte beim SEK in Münster tätig.

Konkret stehen er und die weiteren Beteiligten nach Informationen der Presseagentur dpa in Verdacht, insgesamt fünf strafrechtlich relevante Bilder und Videos besessen – allerdings nicht verbreitet – zu haben, die bereits im Internet kursierten. Verschickt worden seien die Bilder in eine Chatgruppe aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Beamten zwischen November 2017 und Mai 2018. Die nun Beschuldigten seien Empfänger der Dateien. Von einer akuten Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen geht die Staatsanwaltschaft nicht aus.

Grundsatz der Unschuldsvermutung

Disziplinarrechtliche Konsequenzen müssen die Beamten vorerst nicht befürchten. „Der nunmehr aus den aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen hervorgehende Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Bilddateien ist noch nicht hinreichend konkret, als dass aus diesen Verdachtsmomenten nach hiesiger Auffassung nach dem Grundsatz der Unschuldsvermutung zurzeit gegen die betroffenen Beamten ein konkretisierbarer Vorwurf eines Dienstvergehens erhoben werden kann“, merkt LAFP-Sprecher Ocansey an.

Bei den Vorwürfen handele es sich um einen Anfangsverdacht, der einer strafrechtlichen Überprüfung bedarf, die es abzuwarten gilt. „Während dieser Zeit sind disziplinarrechtliche Untersuchungen grundsätzlich ausgesetzt“, so Ocansey weiter.

Gesetzesverschärfung

Die betroffenen Bilder sind den Erkenntnissen zufolge vor einer Gesetzesverschärfung verschickt worden, die bereits den Besitz von kinderpornografischen Inhalten – die beispielsweise in einem Gruppenchat empfangen werden – unter Strafe stellt.

Das LAFP ist Aufsichtsbehörde für Disziplinarangelegenheiten der Polizeibehörden des Landes und wäre somit nicht nur bei möglichen Disziplinarverfahren der eigenen Mitarbeiter beteiligt. Der behördliche Betrieb des LAFP mit rund 1700 Mitarbeitenden läuft während der Untersuchungen uneingeschränkt weiter.

US-Polizisten am LAFP in Bork: Auch Schießausbildung war ein Thema

Zeltstadt für Geflüchtete in Bork: Nur wenig Betrieb, obwohl Kommunen überlastet sind

Selm bekommt mehr Polizeischüler: Aktuell kein Wohnheim geplant