
In Selm sorgt es für Aufsehen, dass ein Landwirt regelmäßig Wasser aus Fließgewässern pumpt. © Laura Schulz-Gahmen
Aufregung über Selmer Landwirt - Wasserentnahme aus Funne in Ordnung
Gewässer
Für Aufregung hatte in Selm ein Landwirt bei ein paar Facebook-Nutzern gesorgt. Sie vermuteten, dass er widerrechtlich Wasser aus der Funne entnimmt. Das stimmt so allerdings nicht.
Mehrere Kreise hatten bereits aufgrund der Trockenheit die Wasserentnahme aus Gewässern verboten. Der Kreis Unna als Untere Wasserbehörde hat bisher keine Verfügung zur Reglementierung oder gar Untersagung von derartigen Wasserentnahmen erlassen.
Wie bereits berichtet, kann die Entnahme von Bachwasser in Trockenzeiten, wenn die Bäche ohnehin nur noch schmale Rinnsale sind, allerdings eine konkrete Beeinträchtigung des Gewässers in seiner Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. „Zum Schutz des Ökosystems des Gewässers sollen so lange wie möglich eine Mindestwasserführung oder wenigstens feuchte Senken erhalten bleiben“, hieß es dazu vom Pressesprecher des Kreises Unna, Max Rolke.
Das bedeutet, es ist also nicht untersagt.
Landwirt darf Wasser abpumpen
Bei Facebook kam die Diskussion in einer Selmer Gruppe erneut auf, weil ein Landwirt offenbar weiterhin Wasser aus der Funne entnommen haben soll. Unterstellt wurde, dass der Landwirt keine Genehmigung dafür habe. Außerdem hieß es dort in einem dazugehörigen Kommentar zum Thema Erlaubnis: „Tatsächlich darf nach Wasserwirtschaftsgesetz keine Entnahme unter 90 Zentimetern durch wen auch immer erfolgen. Wenn Landwirte dies aus welchen Gründen auch immer ohne Genehmigung machen, ist es eine strafbare Handlung.“
Unbekannt ist der Unteren Wasserbehörde das Verhalten des Landwirtes nicht. Er bekommt laut Marten Brodersen, Sachgebietsleiter Wasser und Boden, jedes Jahr aufs Neue eine Erlaubnis zum Wasserabpumpen vom Kreis Unna.
„Der Fall ist uns bekannt und er ist wasserrechtlich zugelassen“, sagt er im Gespräch mit der Redaktion. An der Stelle, an der der Landwirt das Wasser entnimmt, ist es laut Brodersen nicht bedenklich, da dort ein stabiler Wasserpegel vorliegt. „Das ist wegen des Rückstaus der Stever so“, erklärt er.
Erlaubnis muss jedes Jahr neu beantragt werden
Üblicherweise erteilt die Untere Wasserbehörde solche Erlaubnisse für den Zeitraum von 20 Jahren. Da es aber schon seit Langem die Überlegungen gibt, die Stauanlage an der Stever umzugestalten, habe man dem Landwirt diese Erlaubnis nur von Jahr zu Jahr gegeben. „Er muss sie jedes Jahr neu beantragen“, so Brodersen.
In diesem Jahr habe der Landwirt den Antrag etwas zeitverzögert abgeschickt, die Erlaubnis liege nun aber wieder vor. Das liege vor allem daran, dass der Wasserpegel dort immer etwa 100 Zentimeter beträgt. „Damit liegt der Pegel also immer über dem Mindestwasserstand, der nicht unter 90 Zentimeter sein sollte“, so Brodersen weiter.
Ganz pauschal könne man eh keinen Mindestwasserstand für alle Gewässer festlegen, denn „Gewässer sind verschieden und haben unterschiedliche Wasserführungen.“ Brodersen betont: „An der Stelle gibt es also aufgrund des Wasserrückstaus keine Probleme.“ Außerdem wisse auch der Landesfischereiverband Bescheid, was das Abpumpen von Wasser aus der Funne durch den Landwirt angeht.
Laura Schulz-Gahmen, aus Werne, ist Redakteurin bei Lensing Media. Vorher hat sie in Soest Agrarwirtschaft studiert, sich aber aufgrund ihrer Freude am Schreiben für eine Laufbahn im Journalismus entschieden. Ihr Lieblingsthema ist und bleibt natürlich: Landwirtschaft.
