Änderungen bei Dozentenverträgen CDU Selm lässt rechtliche Aspekte prüfen

Änderungen bei Dozentenverträgen: CDU lässt rechtliche Aspekte prüfen
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Der Rat der Stadt Selm hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich entschieden, unter anderem sieben Planstellen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Musikschule zu schaffen, sie im Stellenplan der Stadt auszuweisen und damit die bisherigen Honorarverträge abzulösen. Hintergrund: Ein Bundessozialgerichtsurteil hatte die deutsche Rentenversicherung veranlasst, auch die Beschäftigungsverhältnisse der Stadt Selm zu prüfen. Ergebnis: Für die Beschäftigungsverhältnisse der Dozenten der Musikschule sowie für die Dozenten in Schulabschlusskursen und Integrationskursen der Volkshochschule besteht Sozialversicherungspflicht. Alle bisherigen Honorarverträge in den genannten Bereichen enden mit dem 31. Juli 2024.

Die CDU-Fraktion hat da so ihre Zweifel, ob das rechtlich einwandfrei ist. Es geht um die arbeitsrechtliche Seite der Angelegenheit. Fraktionsvorsitzende Claudia Mors-Böckenbrink hatte in der Ratssitzung nachgefragt, ob der Abschluss befristeter Arbeitsverträge möglich ist und ob nicht bereits unbefristete Arbeitsverhältnisse mit den Lehrkräften bestehen.

Auf den Inhalt kommt es an

„Grundsätzlich ist die sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Ebene der Beziehung zwischen Stadt Selm und Lehrkräften zu unterscheiden“, erklärt die Fraktionschefin auf Nachfrage der Redaktion. Auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene habe die Deutsche Rentenversicherung durch Bescheide festgestellt, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, die entsprechend sozialversicherungspflichtig ist.

„Offen ist allerdings die arbeitsrechtliche Situation. Liegen die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses (unter anderem Weisungsgebundenheit, Eingliederung in Betrieb) vor, handelt es sich um Arbeitsverträge - unabhängig davon, welchen Titel die Verträge mit den Lehrkräften tragen.“ Es komme nicht darauf an, was man über einen Vertrag schreibe, sondern was dessen Inhalt sei.

„Handelt es sich tatsächlich um Arbeitsverträge, die in der Vergangenheit immer wieder um ein Jahr befristet wurden, waren diese Befristungen womöglich unzulässig“, führt die Politikerin aus. „Dies hätte zur Folge, dass die Lehrkräfte bereits jetzt unbefristete Arbeitsverhältnisse mit der Stadt hätten. Auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag kommt es dabei nicht an. Würde man in dieser Konstellation befristete Arbeitsverträge schließen, würden sich die Lehrkräfte so gesehen schlechter stellen. Die Lehrkräfte haben womöglich auch Rechtsschutzmöglichkeiten, um überprüfen zu lassen, ob sie nicht bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt haben.“

Musikschüler bereichern viele Veranstaltungen in der Stadt Selm. Ihre Lehrkräfte leisten gute Arbeit.
Musikschüler bereichern viele Veranstaltungen in der Stadt Selm. Ihre Lehrkräfte leisten gute Arbeit. © Arndt Brede (Archiv)

Neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anspruchs der CDU, dass sich die Verwaltung regelkonform verhalten soll, solle diese Frage auch unter Risikoaspekten für die Stadt Selm umfassend geprüft werden. „Eine entsprechende fachanwaltliche Prüfung hat uns der Bürgermeister in der Sitzung zugesagt.“

Es gebe aber noch einen weiteren Aspekt der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Dozenten und der Stadt, erklärt Claudia Mors-Böckenbrink: „Wir konnten nicht nachvollziehen, warum die Lehrkräfte, die als geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und in der Gleitzone (Gehalt über Minijob, aber unter 2000 Euro) übernommen werden sollen, nicht im Stellenplan zu erfassen sind. In anderen Bereichen werden Minijobber ebenfalls im Stellenplan dargestellt, da es sich bei ihnen um reguläre Arbeitnehmer in Teilzeit handelt. Der Titel Minijobber hat nur sozialversicherungsrechtliche Relevanz.“