Als Mitte Mai 2023 die Immobilien der Firma Bonacker im Schwerter Amtsgericht unter den Hammer kamen, war das Interesse groß. Zwei Bieter teilten sich am Ende die Grundstücke und erhielten bei 1,5 Millionen Euro den Zuschlag. Banken und Ersteigerer waren zufrieden und auch die Firma Bonacker sollte eine Perspektive erhalten, weil einer der beiden Bieter dem Betrieb die Hälfte des ehemaligen Betriebsgeländes weiter vermieten wollte.
Doch dann drohte Ärger. Ein Bieter, der nicht zum Zug gekommen war, erstattete Zuschlagsbeschwerde. Und Dietrich Bonacker selbst schloss sich in einem inhaltsgleichen Schreiben dessen Beschwerde an. Damit entstand vor allem für einen der beiden Bieter ein Problem. Der Mann hat einen Alubau-Betrieb und hatte nach dem Zuschlag bereits den Mietvertrag für seinen Betrieb gekündigt. Doch so lange nicht über die Beschwerden entschieden war, konnte er nicht umziehen.
Immobilienfirma beschwert sich über Bonacker-Versteigerung
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich im Übrigen um eine angebliche Immobilienfirma, die im gesamten Oberlandesgerichts-Bezirk bei Zwangsversteigerungen auftritt. Das Verhalten sei immer dasselbe, heißt es: Das Unternehmen schickt Bevollmächtigte, die dann per Handy mit der Firmenzentrale Rücksprache halten müssen. In einem Fall im Frühjahr in Schwerte hatte ein Vertreter des Unternehmens ein relativ geringes Gebot abgegeben und dann gegen alle weiteren Gebote Beschwerde eingelegt und dabei immer wieder mit seiner Zentrale telefoniert.

Als derselbe Mann jetzt bei der Versteigerung der Bonacker-Immobilien auftauchte, hatte die Rechtspflegerin ein Handyverbot ausgesprochen. Ohne Handy war der Bieter aber nicht handlungsfähig, da er offensichtlich selbst keine Entscheidungskompetenz hatte.
Mit der Entscheidung aufgrund dieser Vorfälle ein Handyverbot zu erlassen, steht das Schwerter Amtsgericht nicht alleine da. Die meisten Gerichte im Bezirk Hamm handeln nach Absprache so. Und regelmäßig seien auch Beschwerden dieser Firma eingegangen, wie Kolleginnen und Kollegen anderer Redaktionen berichteten.
Bonacker-Gebäude sollen zügig verteilt werden
Für die eigentlichen Ersteigerer der Immobilien ist das ein Ärgernis. Denn sie haben die Wahl: Entweder sie hinterlegen den Kaufpreis sofort beim Gericht oder sie zahlen 4 Prozent Zinsen bis zum sogenannten Verteilungstermin. In beiden Fällen können sie ihre Immobilie, für die sie so oder so schon zahlen, nicht nutzen. Im Fall Bonacker soll der Verteilungstermin nun zügig anberaumt werden, teilte das Amtsgericht auf Anfrage mit.
Die Schwerter Digitaldruck-Firma Bonacker war vor einigen Jahren in finanzielle Turbulenzen geraten. Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung schloss sich an. Das Ergebnis: Die Firma konnte weitermachen, doch die Immobilien wurden zwangsversteigert.
Zwangsversteigerung der Bonacker-Immobilien: Einspruch, weil ein Bieter das Handy ausmachen musste
Zwangsversteigerung der Immobilien von Bonacker: Firma kann ein Gebäude dennoch weiter nutzen
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