Eine Schwerterin hatte eine einstweilige Verfügung gegen ihren Freund erwirkt. © picture alliance / Angelika Warmuth/dpa

Kontaktverbot missachtet

Frau verfolgt und angerufen: 51-Jähriger verstößt mehrfach gegen Kontaktverbot

Eine einstweilige Verfügung soll vor allem Frauen vor der Verfolgung und Bedrohung durch Männer schützen. Ein Fall aus Schwerte fand nun einen unerwarteten Ausgang.

Schwerte

, 04.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Immer wieder hatte es in der Beziehung zwischen einem 51-Jährigen und seiner 37 Jahre alten Freundin Stress gegeben. Als schließlich die Tochter der Frau Angst vor dem Mann bekundete, erwirkte die Schwerterin eine einstweilige Verfügung gegen ihren Freund. Demzufolge durfte sich der Mann ihr nicht mehr als 20 Meter nähern, durfte sie nicht anrufen und schon gar nicht verfolgen.

Doch nun saß der 51-Jährige wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes, sprich gegen die Verfügung, im Amtsgericht Schwerte der Strafrichterin gegenüber. Mehrfach hatte der Angeklagte die Frau, die er nach eigenen Angaben sehr liebe, verfolgt, sie angerufen und bei ihr vor der Tür gestanden.

In einem Fall hatte er sogar die Scheibe ihres Wohnzimmers eingeschlagen. Aber, so betonte der 51-Jährige, die Kontaktsuche sei nicht nur von seiner Seite ausgegangen. Seine Freundin habe ebenfalls immer wieder versucht, ihn zu sehen und zu hören.

Enger Kontakt nach Krebserkrankung

Das musste die 37-Jährige im Zeugenstand zugeben. Auch räumte sie ein, dass die Beantragung der einstweiligen Verfügung überstürzt gewesen sei. Inzwischen gäbe es die Anordnung auch nicht mehr. Zwar seien sie jetzt nicht mehr zusammen, aber dennoch hätten sie einen engen Kontakt. Der Angeklagte kümmere sich sehr um die an Krebs erkrankte Frau.

Ein Umstand, den die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung positiv wertete. Sie bemerkte auch, dass es für den Angeklagten schwer gewesen sei, auf Distanz zu bleiben, wenn die Frau ihrerseits immer wieder den Kontakt gesucht habe. Ein Teil der Vorwürfe stellte das Gericht ein. Für den Rest gab es sechs Monate Haft auf Bewährung.

Letztes Urteil im Jahr 2016

Auch, wenn er jetzt für die Frau da sei und sie es ihm damals schwer gemacht habe, „man muss aber auch die Vorbelastungen von Ihnen berücksichtigen“, erklärte die Richterin mit Blick auf den Auszug des Bundeszentralregisters. Dieser enthält insgesamt 15 Eintragung.

So hatte sich der Schwerter bereits wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung strafbar gemacht. Das letzte Urteil kassierte er 2016.

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Sowohl der Angeklagte als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verzichteten am Ende auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Als Auflage muss der Angeklagte mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten.

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