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Mehrfachtäter (37) tritt schwangere Ex, wirft Wäscheständer und schlägt ihr ins Gesicht
Amtsgericht
Der 37-Jährige ist ein „Bewährungsversager“, wurde bereits verurteilt, weil er seine schwangere Ex getreten hat. Nun wurde er wieder handgreiflich. Das Schlimme: Die Frau gibt sich eine Mitschuld.
Geschubst habe er seine damalige Freundin vielleicht, räumte ein Angeklagter im Amtsgericht Schwerte ein. Aber ein Faustschlag ins Gesicht, das sei nicht richtig. Aber genau das warf die Staatsanwaltschaft dem 37-Jährigen vor.
Am 7. Juli soll er seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Schwerte einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, sie anschließend als Schlampe und Hure betitelt und sie damit beleidigt haben. Zudem soll er damit gedroht haben, sie umzubringen.
Beleidigungen als „normaler Sprachumgang“
Im Gericht beschrieb der Angeklagte die Beziehung zum Zeitpunkt der Tat als kritisch und angespannt. Das schilderte auch die im Zeugenstand vernommene Ex-Freundin des Mannes. Sie gab an, an besagtem Tag hätte auch sie den Schwerter beleidigt. „Dann gab ein Wort das andere. Dann hat er mir hinterher eine gebattscht.“
„Er hat ihnen eine gebattscht?“, wollte es die Richterin genauer wissen. „Ja, mit der Faust ins Gesicht“, wurde die 34-Jährige konkret.
Was die Beleidigungen angingen, so konnte sich die Frau nicht mehr so recht erinnern. Aber: „Er sagt öfter was zu mir, ich nehme das nicht wirklich ernst. Das ist eigentlich normaler Sprachumgang. Aber das mit der Faust fand ich halt nicht so doll.“
Fotos aus der Akte zeigten das Gesicht der Frau mit vom Faustschlag geröteter Stelle sowie blauen Flecken an Armen und Beinen. Die stammten daher, weil der Angeklagte sie fester angepackt und einen Wäscheständer nach ihr geworfen habe, erklärte die Frau. Den Ständer habe sie aber zurück gepfeffert.
Sechsmonatige Haftstrafe
Beleidigung und Bedrohung stellte das Gericht schließlich ein. Für den Rest gab es für den bereits achtfach vorbestraften Angeklagten eine sechsmonatige Haftstrafe. Für Bewährung sah die Richterin dabei keinen Platz mehr.
Denn auch in der Vergangenheit war es immer wieder zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen dem 37-Jährigen und seiner jetzigen Ex gekommen. So war der Mann verurteilt worden, weil er die Frau während der Schwangerschaft getreten und ihren Kopf gegen die Wand geschlagen hatte.
„Wer schlägt, ist schuld“
Zur Tatzeit hatte der Schwerter drei offene Bewährungen laufen, ist damit also Bewährungsversager. Inzwischen sei er extra mehr als 300 Kilometer weit weggezogen, um keinen Ärger mehr mit der Geschädigten zu bekommen, so der Angeklagte.
Für die Geschädigte, die sich in ihrer Aussage ja eine Mitschuld am Geschehenen gegeben hatte, fand die Richterin am Ende noch klare Worte: „Wer schlägt, ist schuld.“
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
