Werden Anlieger für den Markt-Umbau zur Kasse gebeten? Bürgerinitiative glaubt Stadt nicht

Werden Anlieger für den Markt-Umbau zur Kasse gebeten?
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Beim Streit über die Notwendigkeit des Marktplatz-Umbaus wird weiter mit harten Bandagen gekämpft. So unterstellt die Bürgerinitiative „Gemeinsam für Schwerte“ der Stadt, dass die Zusage, man komme ohne Anliegergebühren aus, eventuell nicht haltbar sei. Als Beleg führt man eigene Recherchen an.

Das sagt die Bürgerinitiative

In einer Pressemitteilung der Bündnisses „Gemeinsam für Schwerte“ heißt es: „Im Rahmen einer Internetrecherche stießen wir auf mehrere Beispiele, in denen dies nicht zutraf. In Bad Segeberg beispielsweise hieß es zunächst ebenfalls, dass Marktplatzanlieger nichts zu befürchten hätten. Am Ende wurden sie zur Kasse gebeten. Noch drastischer ist der Fall Altdorf. Dort gab es ebenfalls eine Zusage, dass Marktplatzanlieger an den Kosten des Marktplatzumbaus nicht beteiligt würden. Auch hier wurden die Anlieger zur Kasse gebeten. Die örtliche Tageszeitung ‚Der Bote‘ titelte dann am 3. Juli 2017 ‚Wortbruch ging am Ende vor Rechtsbruch‘.“

Die Bürgerinitiative nahm das Ende März zum Anlass, mit Flugblättern Marktanlieger aufzusuchen und in Gesprächen auf das Problem hinzuweisen.

Das sagt die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung entgegnete auf Anfrage schriftlich: „Die Landesregierung NRW hat erklärt, entsprechende Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Bis zur vollständigen Umsetzung des rechtlichen Rahmens werden durch die Landesregierung entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt. In Bezug auf Anliegerbeiträge/Straßenausbaubeiträge hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung des Landes auf 100 Prozent. Damit hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen volle Entlastung bei entsprechenden Beiträgen geschaffen und die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf ‚Null Euro‘ umgestellt.“

Anliegerbeiträge: Landesrecht

Anliegerbeiträge sind Landesrecht. Deshalb sind Fälle von Kommunen in Schleswig-Holstein und Bayern nur bedingt vergleichbar, zumal es in Bayern seit dem 1. August gar keine Straßenbaubeiträge gibt, während Schleswig-Holstein den Gemeinden überlassen hat, die Gebühren abzuschaffen. Bad Segeberg hatte 2018 davon keinen Gebrauch gemacht, wie eine Tabelle des NDR auflistet.

Harte Bandagen in der Auseinandersetzung um den Markt: Die Stadt sagt, es werden keine Anliegerbeiträge erhoben, die Bürgerinitiative glaubt das nicht.
Das Pflaster auf dem Markt ist bereits in großen Teilen abgehoben und in Transportsäcke verpackt. © Heiko Mühlbauer

Zu Verärgerung der Anlieger war es beim Ausbau der Bahnhofstraße gekommen. Bei Baubeginn hatte der damalige Stadtplaner Adrian Mork den Anwohnern noch Beitragsfreiheit versprochen. Nach dem Wechsel an der Kommunalspitze hieß es dann, es müssten erhebliche Beiträge geleistet werden. Allerdings war damals die Rechtslage noch eindeutig: Städte waren zur Erhebung der Gebühr verpflichtet. Das hat sich nun geändert.

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