
© picture alliance / dpa
Wählen im Gefängnis: Haben auch Gefangene eine Stimme bei der Wahl?
Kommunalwahl 2020
Die Kommunalwahl ist derzeit überall Thema. Aber auch dort, wo der Alltag etwas eingeschränkter abläuft als normal? Dürfen Häftlinge der JVA überhaupt wählen? Und falls ja, auch für Schwerte?
Der Alltag in einem Gefängnis ist eingeschränkt. „Das alltägliche Leben bekommt eine völlig neue Bedeutung im Gefängnis“, sagt Sebastian Markus, Pressesprecher der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwerte. Aber ist das Leben dort auch so eingeschränkt, dass die Wahl an den Häftlingen vorbei geht?
Aberkennung des Wahlrechts
Vielleicht dürfen sie ja auch nicht mehr wählen, aufgrund ihrer Straftaten. Auch das kann Sebastian Markus beantworten. Prinzipiell dürfen alle Inhaftierten an Wahlen teilnehmen. Dabei spiele es auch keine Rolle, um welche Wahl es sich dabei handelt.
Aber es wird vorausgesetzt, dass dem Häftling das Wahlrecht nicht aberkannt wurde, denn auch das kann passieren. „Das ist im Strafgesetzbuch geregelt“, sagt Sebastian Markus. Bei bestimmten Straftaten, wie der Fälschung von Wahlunterlagen, kann die Aberkennung des Wahlrechts eine Nebenfolge sein. „Das bedeutet man darf über einen bestimmten Zeitraum nicht wählen und nicht selbst gewählt werden“, so Sebastian Markus.
„Habe noch keinen gesehen“
So steht es im Paragraf 45 des Strafgesetzbuches: „Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“

Die Briefwahl ist für die Häftlinge in der JVA die einzige Möglichkeit an einer Wahl teilzunehmen. © picture alliance/dpa
„Ich habe noch keinen gesehen, der wegen solch einer Straftat verurteilt und dem das Wahlrecht aberkannt wurde“, sagt Sebastian Markus. „Es gibt ungefähr 18.000 Gefangene im Land NRW, kann schon sein, dass da einer darunter ist“, so Markus.
Briefwahl im Gefängnis
Wenn ein Inhaftierter wählen möchte, kann er das per Briefwahl. „Die Wahlbenachrichtigung kommt ins Gefängnis“, sagt Sebastian Markus. Allerdings hält die JVA Schwerte nicht nach, wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Aber allzu hoch werde sie nicht sein, denn viele Gefangene seien nicht aus Schwerte. Das Wahlrecht richtet sich nach dem Wohnort. Die meisten Gefangenen sind bei der Stadt Schwerte gemeldet. Das passiere automatisch. Demnach sei das Interesse eines Häftlings, der beispielsweise aus Dortmund oder Duisburg kommt, an der Kommunalpolitik in Schwerte eher gering.
„Gefangene, die vor der Haft einen Wohnsitz im Inland haben, bleiben dort gemeldet, wenn sie weniger als 3 Monate inhaftiert sind. Gefangene, die mehr als 3 Monate inhaftiert sind, werden von Amts wegen in der Stadt angemeldet, die für die jeweilige Anstalt zuständig ist, ebenso die Gefangenen, die vor der Haft keinen Wohnsitz hatten“, so Markus.
Im Jahr 2018 gab es in der Schwerter JVA 170 Entlassungen. Davon sind drei Gefangene mit einer Entlassungsadresse in Schwerte entlassen worden.
Laura Schulz-Gahmen, aus Werne, ist Redakteurin bei Lensing Media. Vorher hat sie in Soest Agrarwirtschaft studiert, sich aber aufgrund ihrer Freude am Schreiben für eine Laufbahn im Journalismus entschieden. Ihr Lieblingsthema ist und bleibt natürlich: Landwirtschaft.
