Innenstadt
Vor möglicher Enteignung will Stadt mit Alt-Schwerte-Besitzer sprechen
Das Gebäude Alt Schwerte ist ein Schandfleck in der Fußgängerzone. Im Rat drohte die Stadt dem Besitzer mit Enteignung. Jetzt soll doch noch ein letztes Gespräch stattfinden.
Ein Transparent kaschiert die Gammelecke mit der seit Jahren leerstehenden Gaststätte Alt Schwerte an der Hüsingstraße 7. © Foto: Reinhard Schmitz (Archiv)
Bevor man ein Enteignungsverfahren gegen den Besitzer der immer mehr verfallenen Immobilie Alt Schwerte startet, will die Stadt nun doch noch einmal das Gespräch suchen.
Man unternehme einen letzten Versuch, eine Einigung mit dem Eigentümer der Immobilie Hüsingstraße 7 zu erzielen, den allgemein als Schandfleck geltenden Bereich attraktiv zu gestalten, so Stadtsprecher Ingo Rous. In Kürze solle ein entsprechendes Gespräch stattfinden. Habe das nicht den gewünschten Erfolg, werde es zu einem formellen Verfahren kommen, an dessen Ende sogar die Enteignung stehen könnte.
Das Gebäude gilt als abgängig, schreibt die Stadt
„Es ist das Ziel der Stadt Schwerte, die Innenstadt städtebaulich zu entwickeln und Aufenthaltsqualitäten deutlich zu steigern“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos. Er verweist auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, mit dem die Stadt Schwerte die Attraktivität der City sichtbar anheben will.
In dieses Konzept passe der aktuelle Zustand der seit Jahren leerstehenden Immobilie „Alt Schwerte“ in der Fußgängerzone überhaupt nicht. „Sie gilt als abgängig“, steht in der Presseerklärung der Stadt.
„Der Zustand Ihrer Immobilie beeinträchtigt unmittelbar die Mieter und Eigentümer der Nachbargebäude und hat darüber hinaus negative Auswirkungen für Eigentümer, Bewohner und Nachbarn und somit für die gesamte 1A-Lage der Schwerter Innenstadt“, schreibt der Technische Dezernent Christian Vöcks in einem Brief an den Eigentümer und bezieht in diese Aussage auch auswärtige Besucher der Innenstadt mit ein.
Er ist überzeugt, dass die negative Ausstrahlung des Gebäudes den Anstrengungen der Stadt Schwerte zuwiderläuft.
Neue Satzung erlaubt Enteignung
In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Stadt Schwerte einstimmig die Satzung über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Innenstadt Schwerte“ beschlossen. Diese Satzung erlaubt die Sicherung der beschlossenen Ziele und Maßnahmen im bezeichneten Gebiet.
So stehen der Stadt Schwerte für die Beseitigung bestehender Gebäudeleerstände die Möglichkeit des Vorkaufsrechts oder der Enteignung zur Verfügung. „Wir hoffen aber sehr darauf, endlich eine Einigung mit dem Eigentümer zu erreichen“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Wir werden diesen Zustand des Gebäudes aber nicht mehr länger hinnehmen.“