Gerichtsprozess

Nach Unfall auf A1: Missverständnis oder widersprüchliche Angaben von Vater (53) und Sohn (33)?

Nach einer Unfallflucht auf der A1 bei Schwerte im Oktober letzten Jahres kam es jetzt zur Gerichtsverhandlung. Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig.

Schwerte

, 14.05.2022 / Lesedauer: 2 min

Am 27. Oktober vergangenen Jahres ist ein Fahrzeug samt Anhänger aus Gelsenkirchen auf der A1 unterwegs. In Höhe Schwerte touchiert der Fahrer beim Spurwechsel einen Sattelschlepper. Es entsteht ein Schaden von 451,60 Euro. Zu einem schweren Unfall kommt es nicht.

Dennoch hätte der Fahrer mit dem Anhänger anhalten und auf die Polizei warten müssen. Stattdessen fährt er weiter. Der Fahrer des Schleppers merkt sich das Kennzeichen. Die Polizei macht einen 53-Jährigen als Halter aus.

Missverständnis bei der Polizei?

Wie sich herausstellt, nutzt dessen Sohn (33) den Anhänger für seinen Autohandel. Der Polizei gegenüber soll der 33-Jährige angegeben haben, sein Vater hätte sich den Anhänger am Tattag geliehen.

Dadurch landete der 53-Jährige wegen Unfallflucht auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte. „Ich war da nicht gewesen zu dem Zeitpunkt“, bestritt der Angeklagte. Sein als Zeuge geladener Sohn stritt indes ab, seinen Vater überhaupt beschuldigt zu haben: „Das ist ein Missverständnis bei der Polizei.“

Am Tattag habe ein Bekannter den Anhänger gehabt. „Ich weiß, dass es auf jeden Fall nicht mein Vater war.“ Vom angegebenen Bekannten nannte der Sohn nur den Vornamen. Mehr wisse er nicht. Der Mann komme immer persönlich vorbei. Das Ergebnis der Beweisaufnahme reichte weder für einen Freispruch noch für eine Strafe. Die Folge: eine Einstellung des Verfahrens.

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