Ein Jahr Haft für 0,1 Gramm Haschisch Keine Bewährung für vorbestraften Angeklagten (48)

Wegen 0,1 Gramm Haschisch: Angeklagter (48) zu Haftstrafe verurteilt
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0,1 Gramm Haschisch gleich ein Monat Haft – so lautete das Urteil im Amtsgericht Schwerte gegen einen 48 Jahre alten Angeklagten. Was auf den ersten Blick als unverhältnismäßige Entscheidung erscheinen könnte, erklärt sich beim Blick auf die Umstände des unerlaubten Drogenbesitzes und die Vergangenheit des Mannes.

Straftat in der JVA

21 Vorstrafen hatte der Angeklagte nämlich bisher angesammelt – überwiegend Diebstähle und Trunkenheitsfahrten. Dadurch hat er bereits mehr als viereinhalb Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Momentan sitzt er wieder in der JVA Schwerte. Und genau dort ist er auch straffällig geworden.

Die Justizvollzugsbeamten fanden die 0,1 Gramm Haschisch am 23. Januar 2023 nämlich in der Zelle des Mannes. „Jemand, der aus der JVA heraus Straftaten begeht, da reden wir natürlich nicht mehr über eine Bewährungsstrafe“, brachte es beim Gerichtsprozess der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf den Punkt. Da spiele die geringe Menge der Drogen keine Rolle.

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