Stadt: Wirt erhielt erst nach vierter Kontrolle den Bußgeldbescheid

© Reinhard Schmitz

Stadt: Wirt erhielt erst nach vierter Kontrolle den Bußgeldbescheid

rnCorona-Bußgeld

In einer Stellungnahme verteidigt die Stadt Schwerte ihr Vorgehen gegen den Wirt des Restaurants Lo’Canta, von dem sie 1000 Euro als Corona-Bußgeld verlangt. Man habe vier Mal kontrolliert.

Schwerte

, 15.04.2020, 19:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vier Sätze reichten. Knapp hatte die Stadtverwaltung vor zehn Tagen die Redaktions-Anfrage zu dem Corona-Bußgeld von über 1000 Euro beantwortet, das sie vom Wirt des Restaurants Lo’Canta am Markt fordert.

Am Mittwoch, 15. April, ließ sie durch ihren Pressesprecher Alexander Nähle dann eine sehr ausführliche Stellungnahme verbreiten, in der sie dem Eindruck widerspreche, „die Stadt Schwerte habe ohne besondere Veranlassung ein Bußgeld von 1.000 Euro gegenüber einem Gastronomen verhängt“.

Bürgermeister Axourgos hatte Außenbestuhlung verboten

Bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Coronvirus - so heißt es in der E-Mail - sei die Außengastronomie wegen der Nichteinhaltung der Abstandsregeln ein Problem gewesen.

Bürgermeister Dimitrios Axourgos habe deshalb im 1. Nachtrag seiner Allgemeinverfügung vom 18. März entschieden, die Außenbestuhlung zu untersagen: „Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Außenbestuhlung inklusive Tische so gesichert ist, dass keiner der Gäste selbstständig Tische und Stühle aufstellen und nutzen kann. Ein reines Stapeln, ohne diese gegen eigenständige Entnahme (oder auch Diebstahl) zu sichern, reicht nicht aus. Zudem dürfen in keinem Fall vom Betreiber Stühle und Tische vor dem Restaurant aufgebaut werden, damit dort Gäste Getränke oder Speisen zu sich nehmen können.“

Stadt berichtet von vier Kontrollen bei dem Wirt

Der betroffene Gastronom - so die Stadt - sei erstmalig am 19. März vom Ordnungsamt, und dann erneut am 20. März von Bürgermeister Dimitrios Axourgos und der Beigeordneten Bettina Brennenstuhl auf die Rechtslage hingewiesen worden, nachdem festgestellt worden sei, dass Bänke, Stühle und Tische am Eingang „nutzbar aufgestellt“ worden seien.

Bei dieser zweiten Kontrolle sei auch schon auf das Bußgeld im Falle erneuter Zuwiderhandlung hingewiesen worden. Bei einer Kontrolle seien am 23. März aber weiterhin „vor dem Restaurant Tische und Stühle zur Nutzung“ aufgestellt gewesen.

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„Als bei der vierten Kontrolle am 1. April festgestellt wurde, dass keine Veränderung der Situation vor dem Restaurant eingetreten ist, vielmehr sogar Getränke verzehrt wurden“ - so erklärt die Stadt - sei ein Bußgeldbescheid über 1000 Euro wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung erlassen worden.

Dessen Höhe sei vom Land NRW festgesetzt und könne nicht geändert werden.

„Das in den Artikel der Ruhr Nachrichten auf den Fotos dargestellte rote Flatterband als Absperrung für die Tische, Stühle und Bänke war bis einschließlich zum 1. April 2020 nicht vorhanden“, betont die Stadt.

Weitere Bußgeldverfahren gegen Gastronomen in Schwerte gibt es nach Angaben der Stadt nicht

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