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Polizeikontrolle im Wald: 54-jährige Schwerterin verliert Führerschein
Polizei in Schwerte
Die Pflege ihrer Mutter ist belastend. Und so will sich die Frau aus Schwerte eine kleine Auszeit nehmen. Diese Auszeit endet nun aber damit, dass die 54-Jährige ihren Führerschein verliert.
Im Sommer dieses Jahres ist die Pflege ihrer Mutter für eine 54- jährige Schwerterin manchmal belastend. Und so will sie sich am 28. Juli eine kleine Auszeit nehmen. Ihrer Schilderung nach begibt sie sich abends gegen 23 Uhr mit ihrem Pkw auf die Hagener Straße, wo sie an einem kleinen Waldweg parkt.
Dort genehmigt sie sich etwas mehr als eine Flasche Wein. Gerade, als sie ihre Mutter anrufen will, um sie zu beruhigen und um sich ein Taxi für die Heimfahrt zu organisieren, klopft jemand an die Scheibe ihres Wagens. Kurz darauf wird sie von Taschenlampen geblendet. Zwei Polizisten sind während ihrer Streife auf die Frau aufmerksam geworden.
1,6 Promille bei Alkoholkontrolle
Aufgrund einiger Anhaltspunkte, die auf den Genuss von Alkohol hindeuten, lassen die Beamten die Frau zunächst pusten. Später nehmen sie sie mit zur Wache, wo ihr ein Arzt Blut entnimmt. Um 0.10 Uhr beträgt der Promillewert 1,6. Im Amtsgericht Schwerte musste sich die Frau daher wegen Trunkenheitsfahrt verantworten.
Die 54-Jährige gab jedoch an, während der Fahrt gar nicht alkoholisiert gewesen zu sein. Vielmehr habe sie erst im Wald getrunken. Gegen diese Angaben spricht die Zeugenaussage eines Polizisten. Der 51-Jährige gab an, ganz normal auf Streife gewesen zu sein. Der Wagen mit der Frau sei ihm und seinem Kollegen nur aufgefallen, weil er kurz vor ihnen in einen Weg eingebogen sei, an dessen Rand sich Schrebergärten befinden.
Einspruch wieder zurückgenommen
Da es dort schon öfter Einbrüche gegeben habe, so der Polizist, hätten sie sich gefragt, was der Fahrer dort wollte: „Das ist ungewöhnlich, dass da jemand rein fährt. Das kam uns verdächtig vor.“ Sie hätten direkt hinter dem Wagen der Frau gehalten.
Die 54- Jährige sei ausgestiegen und hätte einen wankenden Gang gehabt. Zudem sei ihre Sprache verwaschen gewesen und beim leichten Lüften der Maske habe er Alkoholgeruch wahrgenommen. Also hätten sie sich für eine Alkoholkontrolle entschieden.
Der Polizist zeigte sich davon überzeugt, dass es die Angeklagte gewesen war, die gefahren sei. Sie habe nicht schon länger dort gestanden. Im Vorfeld des Prozesses war der Schwerterin ein Strafbefehl mit 450 Euro Geldstrafe und neun Monaten Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zugegangen.
Damit offenbar nicht einverstanden, legte sie Einspruch ein. Nach der Vernehmung des Polizisten bat der Verteidiger der 54-Jährigen um eine kurze Sitzungsunterbrechung. Ein paar Minuten später nahm er den Einspruch zurück.
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
