Ein als Einbrecher verkleideter Mann hebelt ein Fenster auf. Videoaufnahmen so einer Tat darf auch die Polizei nicht ohne weiteres veröffentlichen.

© picture alliance / dpa

Wohnungsbesitzer hielt Einbruch auf Video fest

rnPolizei in Schwerte

Beim Einbruch am Freitag in ein Einfamilienhaus an der Hagener Straße wurden die Täter auf Video aufgezeichnet. Die Polizei sucht nach ihnen. Bislang aber, ohne die Fotos zu veröffentlichen.

Schwerte

, 09.11.2020, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Täter kamen zu viert. Am Freitag zwischen 16.25 und 17.15 Uhr verschafften sie sich Zutritt zu einem Einfamilienhaus an der Hagener Straße im Stadtzentrum von Schwerte. Sie gingen arbeitsteilig vor und durchsuchten die Räume. Dabei fanden sie diverse Schmuckstücke und einen hohen dreistelligen Geldbetrag.

Als der Wohnungsinhaber in das Einfamilienhaus zurückkehrte, bemerkte er die Täter zunächst nicht. Denen gelang es, unbemerkt über den Garten zu flüchten.

Warum die Polizei, die das am Montagvormittag vermeldete, so genau über den Tathergang Bescheid weiß, liegt daran, dass eine Videokamera die Täter zeitweise aufgezeichnet hat.

Fenster stand auf Kipp, da drangen die Täter ein

Bei den Tätern handelt es sich um vier unbekannte Männer. Zwei der Täter verschafften sich durch ein auf kipp stehendes Fenster Zutritt in das Haus. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben.

Warum man nicht einfach mit den Aufnahmen nach den Männern sucht, schließlich hat man von ihnen Bilder auf frischer Tat? „Das ist nicht ohne einen Beschluss möglich“, erklärt Polizeisprecher Bernd Pentrop auf Nachfrage. Lediglich wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Staatsanwaltschaft eine Fahndung per Foto kurzfristig genehmigen. Zum Beispiel, wenn jemand vermisst wird und dringend Medikamente braucht.

Polizei muss erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen

Ansonsten ist die Polizei gehalten, zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Vor allem, wenn es um Menschen geht, die noch nicht verurteilt sind. Deshalb dauert es oft auch sehr lange, bis die Fahndung mit Bildern genehmigt wird.

Das Ganze wird rechtlich durch den Paragrafen 131b der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ob und wann gesucht wird, hängt demnach auch von der Schwere der Straftat ab.

Die Polizei verfügt laut Pentrop auch nicht über eine automatische Bilderkennung, mit der man die Videos der Verdächtigen abgleichen könne. Allerdings könne man mit den Bildern schon mal feststellen, ob den Kollegen einer der Täter bekannt vorkommt.

Aufruf an die Bevölkerung

Deshalb gilt auch hier der Aufruf an die Bevölkerung: Wer hat etwas Verdächtiges bemerkt? Hinweise nimmt die Polizei Schwerte unter der Rufnummer 02304/ 921 3320 oder 921 0 entgegen.

Zu Beginn der dunklen Jahreszeit weist die Pressestelle der Polizei nochmal darauf hin, dass das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz zum Thema Einbruchschutz berät. Erste Informationen gibt es auf der Internetseite Unna.Polizei.nrw unter dem Suchbegriff technische Prävention. Telefonisch ist das Kommissariat unter Tel. (02307)921-4910 zu erreichen.

Schlagworte: