Rosi B. aus Schwerte staunte nicht schlecht, als sie jüngst in den Ruhr Nachrichten von dem kuriosen Fall einer Personen-Verwechslung bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) las. Ihr erging es ähnlich wie Mehmet Dogan, ebenfalls aus Schwerte: Er wurde von der Schufa für einen anderen gehalten, ein Kredit wurde ihm deshalb zeitweise verwehrt, seine Familie zweifelte an ihm.
In Dogans Schufa-Auskunft tauchten plötzlich negative Einträge eines gleichaltrigen Namensvetters auf, mit denen er überhaupt nichts zu tun hatte. Nach rund einem Monat wurden die Einträge gelöscht, nachdem die falsche Zuordnung aufgeklärt werden konnte.
„Ich dachte, das gibt es doch nicht“, erinnert sich Rosi, wie sie nur genannt werden möchte, um anonym zu bleiben. Sie ergänzt: „Mir ist so etwas vor ein paar Jahren auch passiert. Damit sind es schon mindestens zwei Fälle aus Schwerte. Das ist wirklich lächerlich.“ Sie möchte ihren Fall erzählen, um darauf aufmerksam zu machen, was einem ohne jegliches Zutun passieren kann. „Ich hätte mit dem schlechten Schufa-Wert damals nicht mal eine Wohnung bekommen“, sagt sie. Das Kuriose: Die Schufa selbst betonte jüngst auf Nachfrage, dass Fälle, in denen Daten falsch zugeordnet werden, nur „sehr selten“ passieren würden.
„Fast der Schlag getroffen“
Im Fall von Rosi passierte die falsche Zuordnung der Daten im Laufe des Jahres 2018. Die Schwerterin hatte eine Kreditkarte beantragt und diese auch erhalten. Doch kurz danach der Schock: „Als ich Geld anlegen wollte, sprach mich mein Bankberater auf meine Schufa-Auskunft an. Dort waren gleich mehrere negative Einträge vermerkt.“
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Holding AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Sie sammelt eine Vielzahl von Daten, zum Beispiel über Verbraucher. Auf dieser Grundlage wird eine individuelle Kreditwürdigkeit berechnet. Die Schufa-Vertragspartner, zu denen auch Banken gehören, erhalten von der Schufa Informationen zur Zahlungsfähigkeit von Menschen, auch Bonität genannt.

Mit einer beantragten Schufa-Selbstauskunft verschaffte sie sich einen Überblick. Kredite und Bauspar-Darlehen, die nicht zurückgezahlt wurden, wie Rosi berichtet, seien dort vermerkt gewesen. Ein besonders negativer Eintrag: Forderungen seien teils schon „tituliert“ gewesen – die Voraussetzung also für die Durchführung der Zwangsvollstreckung. Doch mit all dem hatte Rosi B. aus Schwerte rein gar nichts zu tun. „Ich habe mein Haus bezahlt, mein Auto bezahlt. Ich hatte nie Probleme. Mich hat fast der Schlag getroffen.“ Ihr Schufa-Orientierungswert lag bei 600, wie sie anhand eines Dokuments von damals beweist – der schlechteste Bonitäts-Wert. „Zum Glück“ sei sie zum damaligen Zeitpunkt nicht darauf angewiesen gewesen.
„Hat mich geärgert“
Rosi sei, wie sie erzählt, zur Polizei gegangen und hätte anschließend eine Anwältin eingeschaltet, mit deren Hilfe die falschen Einträge gelöscht werden konnten. Bei der Schufa direkt hätte sie sich indes lediglich wegen der zu beantragenden Selbstauskunft gemeldet. „Es hat mich geärgert, dass ich für etwas beschuldigt wurde, was ich nicht gemacht habe. Ungerechtigkeit kann ich nicht haben“, sagt sie. Die Schufa habe ihr immerhin die Fahrtkosten erstattet, für die Wege, die sie bestreiten musste, um nötige Nachweise zu erbringen, so wie bei der Stadt für ihren Wohnort.
Schufa: „Falsch gemeldete Voradresse“
Die Schufa bestätigt auf Nachfrage die fehlerhafte Zuordnung, die „bedauerlicherweise“ passiert sei. Das Problem: „Es gab einen gleichen Namen und das gleiche Geburtsdatum, aber eben auch eine falsch gemeldete Voradresse, die zu der anderen Person gehörte. Diese spielte bei der Zuordnung ebenfalls eine Rolle“, erklärt eine Sprecherin der Schufa. Der Vorgang sei im November des Jahres 2018 gemeldet worden, das Klärungsschreiben sei am 8. Januar 2019 versendet worden.

„Für gewöhnlich bearbeiten wir derartige Anfragen deutlich schneller. Der Grund für die Verzögerung: In diesem Fall hat uns weder die Verbraucherin noch der Anwalt mitgeteilt, dass die in ihrer Datenkopie vermerkte Voradresse nicht korrekt ist. Mit dieser Information hätten wir die Verwechslung noch schneller aufklären können.“ Anschließend sei ein Hinweis in den Datenbestand der Verbraucherin aufgenommen worden, um weitere Verwechslungen für die Zukunft auszuschließen.
Möglichkeiten der Korrektur
Wichtig ist, das betont die Sprecherin der Schufa, dass man keinen Anwalt in einem solchen Fall einschalten müsse. Seien Verbraucher der Meinung, dass zu ihrer Person gespeicherte Daten nicht korrekt oder nicht aktuell sind, können sie online über das Hilfeportal die Schufa kontaktieren. „Eine weitere Möglichkeit ist es, sich bei der App der Schufa-Tochter bonify zu registrieren. Hier kann man jederzeit kostenfrei seine Schufa-Daten einsehen und direkt online Korrekturhinweise melden.“
Neuerung bei der Schufa
Was die Verwechslungs-Fälle von Rosi B. und Mehmet Dogan aus Schwerte eint: Beide stammen aus einer Zeit vor März 2022. Seitdem habe die Schufa eine Neuerung eingeführt, wie die Sprecherin erklärt: „Wir versenden eine schriftliche Rückfrage an Verbraucher, sofern es Zweifel an der richtigen Zuordnung eines erstmaligen Negativeintrages zu einer Person gibt, weil es geringfügige Abweichungen zwischen den durch ein Unternehmen gemeldeten Daten und den bei uns im Datenbestand gespeicherten Daten gibt.“ Dies könnten Abweichungen im Namen, in der Adresse oder im Geburtsdatum sein. „Verbraucher sind so besser informiert und können sich direkt an uns wenden, bevor wir den Eintrag aufnehmen.“
Die Schufa selbst verweist auf eine hohe Qualität bei der Bearbeitung der Daten. „11.000 Unternehmen vertrauen auf unsere Informationen“, sagt die Sprecherin. Auch der Tätigkeitsbericht der Schufa-Ombudsperson bestätige „immer wieder die hohe Qualität der Schufa-Daten“ – zuletzt im Bericht aus dem Jahr 2023: Von den 547 zulässigen Anliegen seien 44 Eingaben berechtigt gewesen. Hier sei der Schufa oder einem Vertragspartner ein Bearbeitungsfehler unterlaufen und die Ombudsperson konnte das Verfahren zugunsten des Verbrauchers entscheiden.