Anfang Dezember wurde dieser PKW einer jungen Schwerterin am Rosenweg stark beschädigt. Als Verursacher wurde der geplatzte Reifen eines Müllfahrzeugs ermittelt.

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Stadt Schwerte: Beschädigung durch Müllwagen „keineswegs Unfallflucht“

rnAuto am Rosenweg beschädigt

Ein Pkw war demoliert, vom Verursacher keine Spur. Die Polizei nahm ihre Ermittlungen auf, die sie zu einem Müllwagen der Stadt Schwerte führten. Die Stadt nimmt nun Stellung zu dem Fall.

Holzen

, 22.12.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Detonationswelle eines geplatzten Reifens eines Müllfahrzeugs hatte Anfang Dezember einen abgestellten Pkw am Rosenweg schwer beschädigt. Am Freitag (18.12.) hatte die Polizei-Pressestelle berichtet, dass dieser Fall, bei dem Zeugen für eine Unfallflucht gesucht worden waren, geklärt sei. Die Stadt Schwerte, die zu dem Zeitpunkt noch keine aussagefähige Antwort zu dem Sachverhalt abgeben konnte, nimmt jetzt Stellung.

Stadt: Baubetriebshof half bei der Aufklärung

„Die Überschrift über Ihren Bericht mit dem Titel „Polizei: ,Ungewöhnlicher Umstand´ nach Unfallflucht am Rosenweg“ veranlasst uns zu der Feststellung, dass es sich in der Tat um einen ungewöhnlichen Umstand handelt, keinesfalls aber um eine Unfallflucht“, erklärt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous: „Die Stadt Schwerte bedauert es sehr, dass (...) der Eindruck erweckt wird, ein Fahrer des städtischen Baubetriebshofes habe eine Unfallflucht begangen. Das ist nach Einschätzung des ermittelnden Verkehrskommissariats der Polizei in Schwerte nicht der Fall gewesen.“

So sei es auch gewesen, dass die Polizei nur im engen und kooperativen Zusammenspiel mit dem Baubetriebshof der Stadt Schwerte in diesem Indizienfall zu einer Aufklärung gelangen konnte und zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Kriterien für eine Unfallflucht nicht zu erkennen sind. „Der Fahrer und sein Begleiter haben glaubhaft versichert, den Vorgang aktuell nicht bemerkt zu haben.“

Wie jedes Ermittlungsverfahren, so hatte es Polizeisprecher Christian Stein noch am Freitag (18.12.) mitgeteilt, werde die Sache, die zu diesem Zeitpunkt als Unfallflucht geführt wurde, an die Staatsanwaltschaft übergeben.

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Ingo Rous schreibt: „Der Anfangsverdacht auf Unfallflucht, der sich zunächst zwangsläufig ergibt, führt seitens der Polizei zu einer Vorlagepflicht des gesamten Vorgangs bei der Staatsanwaltschaft, die deshalb aber nicht automatisch eine Schuld feststellt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hat die Polizei unmissverständlich festgestellt: Eine vorsätzliche Verkehrsunfallflucht kann hier nicht unterstellt werden.“

Anmerkung der Redaktion: Von einer „vorsätzlichen“ Unfallflucht war in dem von der Stadt kritisierten Bericht an keiner Stelle die Rede – und hätte es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch niemals sein können. „Die Bewertung ,vorsätzlich´ oder ,fahrlässig´ nimmt die Polizei nicht vor, das macht die Staatsanwaltschaft“, erklärt Polizei-Pressesprecherin Vera Howanietz (Unna) auf Nachfrage. Die Polizei nehme nur die Umstände eines Sachverhalts auf, die Bewertung und rechtliche Einordnung sei allein die Sache der Justiz. Die Akte mit be- und entlastenden Merkmalen für den Fahrer gehe an die Staatsanwaltschaft: „Das Verfahren einstellen darf nur die Justiz.“

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