Straßen NRW fällte Bäume auf fremdem Grund Schadensersatz nach erneutem Gerichtsurteil geringer

Rechtsstreit nach Baumfällaktion: Vier Jahre später gibt es ein Urteil
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Es war ein Schock für viele Schwerterinnen und Schwerter, als 2020 an der Hagener Straße plötzlich 160 Bäume und Sträucher gefällt wurden. Die große Fällaktion hatte damals nicht nur in Schwerte hohe Wellen geschlagen, der Fall sorgte auch über die Stadtgrenzen hinaus für Aufsehen.

Eschen, Buchen, Haselsträucher, Weiden und Ahorn wurden damals vom Seitenstreifen entfernt. Das Problem: Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte die Pflanzen entfernt, obwohl der Grünstreifen teilweise den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Stadt Schwerte gehört. Die Stadt klagte daraufhin.

Stadt erhält Geld

Am 6. September 2023 hatte die erste Verhandlung am Landgericht Hagen stattgefunden. Das Urteil damals: Der Landesbetrieb Straßen NRW muss der Stadt Schwerte 67.000 Euro zahlen. Doch Straßen NRW legte Berufung ein, sodass der Rechtsstreit am Mittwoch (30. Oktober 2024) am Oberlandesgericht in Hamm in die nächste Runde ging.

Zum einen ging es darum, ob Straßen NRW dort die Bäume hätte fällen dürfen und zum anderen darum, wie die Sache zu bewerten ist. Dazu wurde vor Gericht auch ein Sachverständiger befragt. Das Oberlandesgericht gab der Stadt Schwerte letztlich recht. Man habe aber darum gebeten, dass sich die beiden Parteien einigen, damit der Streit beendet werden kann, heißt es vom Oberlandesgericht Hamm.

Mit Erfolg: Die Stadt Schwerte bekommt laut Urteil 58.000 Euro Schadensersatz. Der Landesbetrieb hat allerdings noch die Möglichkeit, den Vergleich innerhalb der kommenden vier Wochen zu widerrufen. Wenn es nicht dazu komme, sei das Verfahren nach Ablauf dieser Frist abgeschlossen, so Bernhard Kuchler, Leiter des Dezernats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am Oberlandesgericht Hamm.