Zweieinhalb Monate ist es her, da soll ein 64-Jähriger an Christi Himmelfahrt (18. Mai) von zwei Männern – Vater (67) und Sohn (37) – verprügelt, in den Hengsteysee gestoßen und schwer verletzt worden sein. Bei dem 64-Jährigen handelt es sich um den Besitzer des Cafés „Seeschlösschen“, das direkt am Hengsteysee liegt.
Wie die Kreispolizei Ennepe-Ruhr nun auf Anfrage mitteilte, seien mittlerweile alle Vernehmungen durchgeführt worden. Auch die beiden Männer, die nach der Tat mit ihrem Schlauchboot über den See geflüchtet, dann aber von der Polizei an einem Steg gestellt worden waren, seien von der Polizei verhört worden.
Die Akten zu dem Fall, der im Mai für Aufsehen gesorgt hatte, liegen aktuell noch bei der Polizei. Sie würden nun noch einmal gesichtet und anschließend, voraussichtlich noch im August, an die Staatsanwaltschaft Hagen weitergeleitet, sagte ein Sprecher der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr.
Bislang steht eine Anzeige wegen Körperverletzung im Raum. Ob es aufgrund der Aussagen der Beschuldigten und des Opfers zu einer Verhandlung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Inhaltlich machte die Polizei keine weiteren Angaben zu dem Vorfall im Mai.
Männer waren „angetrunken“
Das 64-jährige Opfer soll an Christi Himmelfahrt eine Gruppe Männer in ihren Schlauchbooten davon abgehalten haben, am „Mäuseturm“ anzulegen, einem Brutplatz und Quartier für Vögel und Fledermäuse. Daraufhin war die Situation eskaliert, wie die Polizei im Mai mitgeteilt hatte: Das Vater-Sohn-Duo griff den Mann an und verprügelte ihn. Anschließend warfen oder traten sie ihr Opfer ins Wasser, hieß es zum damaligen Zeitpunkt.
Der Café-Besitzer hatte sich noch aus eigener Kraft aus dem Wasser retten können, war dann aber mit schweren Kopfverletzungen nach Erstversorgung durch einen Notarzt in eine Dortmunder Klinik eingeliefert worden. Die Männer sollen an besagtem Tag „leicht angetrunken“ gewesen sein.
Großer Feuerwehreinsatz
Die Prügel-Attacke hatte auch einen großen Feuerwehr-Einsatz zur Folge, weil eine Person im Wasser gemeldet worden war. Wie Christian Arndt, der stellvertretende Leiter und Pressesprecher der Feuerwehr Herdecke, auf Anfrage erklärt, steht nach wie vor im Raum, den Einsatz nach Abschluss der Ermittlungen in Rechnung zu stellen. „Das überprüfen wir, wenn das Verfahren abgeschlossen ist“, so Arndt. Nach dem Verfahren würde die Feuerwehr Akteneinsicht erhalten.
Wer grob fahrlässig oder mit Vorsatz einen Schaden herbeiführt, muss dafür aufkommen, besagt das Brandschutzgesetz. Wie viel der Einsatz gekostet habe? „Über 1.000 Euro wird das sein“, so Arndt.
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