Nachdem ein 67 Jahre alter Mann aus Schwerte 15 Monate wegen Einbruchs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Gefängnis verbracht hat, kommt er Anfang des Jahres frei.
Er will sein Leben auf die Reihe bekommen, sucht nach einer Arbeit. Die ist tatsächlich schnell gefunden. Aus Angst, die Stelle wieder zu verlieren, verschweigt der Mann seinem neuen Chef allerdings, dass er keine Fahrerlaubnis hat.
Kein Führerschein
Das kommt am 10. März bei einer Polizeikontrolle auf der Letmather Straße in Schwerte heraus. Der 67-Jährige wird angehalten und es stellt sich heraus, dass er gar nicht fahren darf.
Nach der Kontrolle zeigt sich der Angeklagte ziemlich dreist. Denn: Obwohl er keine Fahrerlaubnis hat, fährt er vor den Augen der Polizisten mit dem Auto davon. Im Amtsgericht Schwerte musste er sich daher wegen gleich zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Haft auf Bewährung
Er gibt die Fahrten zu – „ich muss ja jetzt keine Geschichte erzählen“ – und wird zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss der Schwerter 1000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.
Das Urteil ist seine achte Eintragung im Vorstrafenregister. Bislang hat er sich wegen Diebstahlstaten, Einbruchs, Drogendelikten und eben wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht.
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