Welche Ausschüsse des Rates wie besetzt werden, kann der Rat selbst bestimmen. © Archivfoto: Manuela Schwerte
Kommunalwahl
Plötzlich zwei Sitze: Das beschert AfD in Schwerte mehr Geld und Einfluss
Durch die Überhangmandate stieg die AfD in Schwerte trotz eines mauen Wahlergebnisses zur Fraktion im Stadtrat auf. Was das bedeutet und was das die Stadt vermutlich kosten wird.
Ginge es nur nach dem Anteil der Wählerstimmen, hätte die AfD einen Kandidaten in den Rat schicken können. Doch weil die SPD mehr Direktmandate für sich entscheiden konnte, als ihr eigentlich Ratssitze zustehen, mussten Ausgleichsmandate her, um das prozentuale Wahlergebnis auch im Rat abzubilden. Aufgestockt um jeweils einen Sitz wurde bei SPD, CDU, Grünen und eben auch bei der AfD.
Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Veränderung aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen, als ein entscheidendes Detail. Denn mit dem zweiten Ratsmitglied wird die AfD plötzlich zur Fraktion. Das steht so in der Gemeindeordnung. Bei kreisangehörigen Städten reichen zwei Ratsmitglieder, um eine Fraktion zu bilden. Und das bedeutet: mehr Geld, ein Fraktionsbüro und zumindest bislang die Teilnahme an Ausschüssen.
Fraktionsvorsitzender bekommt doppeltes Geld
300 Euro und 10 Cent bekommt ein normales Ratsmitglied als Sitzungspauschale im Monat. Ein Fraktionsvorsitzender einer kleinen Fraktion wie der AfD bekommt das Doppelte, also 600 Euro für sein Ehrenamt.
Noch teurer werden für die Stadt die Sach- und Personalkosten, die jeder Fraktion zustehen. So haben derzeit alle Ratsfraktionen jeweils ein Büro im Rathaus und beschäftigen dort auch Teilzeitkräfte als Fraktionsgeschäftsführer.
Das Geld dafür kommt von der Stadt. Auch das ist in der Gemeindeordnung so geregelt: „Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.“
In Schwerte sah das im alten Rat wie folgt aus: SPD und CDU erhielten (jährlich) Personalkosten von 19.500 Euro und Sachkosten von 5250 Euro, die Grünen 13.000 fürs Personal und 3090 Euro für die Sachkosten. Die Fraktionen mit zwei Mitgliedern bekamen immerhin noch 13.000 Euro Personalkosten und 2370 Euro Sachkostenzuschuss im Jahr, während die Einzelkämpferin Renate Goeke von der FDP nur 600 Euro pauschal für ihre Büroaufwendungen erhielt.
Der Fraktionsstatus bringt für die AfD also Mehreinnahmen von 14.770 Euro im Jahr. Allerdings müssen die Ausgaben belegt werden.
Wohin mit dem Fraktionsbüro der AfD
Ob man nun die neuen Fraktion der AfD auch im Rathaus unterbringt? Da hält sich die Stadt bedeckt: „Bis Ende Oktober behalten alle Fraktionen ihre Räume. In der Zwischenzeit suchen wir nach Lösungen und sind zuversichtlich, dass wir diese finden“, so Stadtsprecher Ingo Rous auf Anfrage.
Komplizierter ist es bei den Ratsausschüssen. Wie viele mit welcher Zuständigkeit gebildet werden, das darf der Rat in seiner neuen Geschäftsordnung selbst bestimmen. Allerdings hat das Gesetz auch hier eine feste Regel: „In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.“ Pflichtig ist auch der Jugendhilfeausschuss.
Wie die Ausschüsse besetzt sind, kann der Rat selbst festlegen. Derzeit sind die kleinen Fraktionen proportional in den Ausschüssen vertreten. Und zwar mit jeweils einem Ratsmitglied. Parteien, die nur ein Ratsmitglied stellen, haben keinen Anspruch auf eine Sitz in den Ausschüssen. Im aktuellen Rat überließ die CDU der FDP-Ratsfrau Renate Goeke aber einen Sitz im Schulausschuss.
Fraktionen können sachkundige Bürger berufen
Das Problem der Ausschüsse: Die müssen nicht zwangsläufig mit Ratsmitgliedern besetzt sein. Die Parteien können dafür auch sachkundige Bürger benennen. Auf dieses Ticket könnte die AfD theoretisch dann auch Sympathisanten oder Ratskandidaten mit ins Boot holen, die nicht gewählt wurden. Die bekommen dann auch Sitzungsgeld für ihren Aufwand, wenngleich das mit 26,20 Euro eher knapp bemessen ist.
Fest steht: Jedes Ratsmitglied kann jede Sitzung der Ausschüsse besuchen und zwar auch den nicht-öffentlichen Teil. Und auch die Ratsunterlagen, die ja im nicht-öffentlichen Teil auch schon mal brisante Eigentumsverhältnisse, finanzielle Details von Geschäften mit Privatleuten oder andere brisante Unterlagen enthalten, müssen natürlich allen Ratsvertretern zur Verfügung gestellt werden.
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