Nachbar klagt gegen Sportplatz-Bau in Wandhofen „Die Eckfahne steht kurz vor meinem Garten“

Nachbar klagt gegen Sportplatz-Bau: „Eckfahne kurz vor meinem Garten“
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Die Häuser am Pettenhahnweg 7 und 9 in Schwerte-Wandhofen stehen aktuell einsam in der Landschaft. Ein kleines Idyll haben sich die Gräfes hier geschaffen. In den 80er-Jahren hat die Familie die damals stark renovierungsbedürftigen Häuser gekauft und Stück für Stück umgebaut.

Heute besteht das Ensemble aus einem Mehrfamilienhaus, das vermietet wird, und dem Einfamilienhaus der Familie. Dazu gibt es einen Garten mit Taubenschlägen und einem Gartenhaus.

Lärmschutz ohne Halle?

Nur knapp vor dem Garten ragt ein roter Metallstab aus dem Boden. „Hier befindet sich künftig die Eckfahne der neuen Sportanlage“, erklärt Thomas Gräfe. Quasi direkt an der Grenze zum Garten. Und er zieht einen Lageplan aus der Tasche. Auf dem sieht es so aus, als hätte man das Grundstück für die neue Sportanlage an dieser Ecke sogar ein bisschen abgeschnitten, um nicht auf dem privaten Grund zu landen.

Im Lärmschutzgutachten, das er über seinen Anwalt von der Stadt angefordert hat, sieht das auf dem Lageplan anders aus. Hier ist weder die neu gebaute Halle der Firma Compound östlich des Sportplatzes eingezeichnet, noch sieht es so aus, als ob der Sportplatz direkt an das Grundstück grenzt. „Auf dieser Basis ist ein Lärmschutzgutachten erstellt worden“, ärgert sich Thomas Gräfe. Die darin ermittelten Werte sind seiner Ansicht nach auf keinen Fall richtig. Zumal man auch nur knapp die zulässigen Werte eingehalten habe.

Pettenhahnweg in Schwerte-Wandhofen
Der Garten des Hauses am Pettenhahnweg: Direkt hinter der Hecke soll der neue Sportplatz gebaut werden. Im Hintergrund sieht man die Halle für die Kunststoffrecycling-Firma. © Heiko Mühlbauer

Vor allem ärgert sich Thomas Gräfe darüber, dass man in einem eigentlich als Industriegebiet geplanten Areal nun einen Sportplatz baut. Er blickt auf die neu entstandenen Hallen und sagt. „Damit hätte ich leben können.“ Schließlich seien die überwiegend während der Arbeitszeiten in Betrieb. „Doch wenn da Schluss ist, beginnt direkt vor meinem Garten das Training und am Wochenende Fußballspiele.“

Thomas Gräfe ist überzeugt, dass man gerne die Halle für das Kunststoffrecycling-Unternehmen noch in dem neuen Gewerbegebiet unterbringen wollte, denn Gewerbeflächen in Schwerte sind knapp. Deshalb, so folgert er, habe man den Sportplatz kurzerhand 50 Meter weiter in seine Richtung verschoben.

Stadt bestreitet Umplanung

Bei der Stadt bestreitet man das: „In einer allerersten Skizze waren die Stellplätze westlich angeordnet. Seit Beginn der eigentlichen Planungen ist die Stellplatzanlage allerdings immer auf der östlichen Seite gewesen. Eine Verschiebung oder Änderung der Lage des Sportplatzes hat seitdem nicht mehr stattgefunden“, schreibt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous auf die Anfrage, ob der Sportplatz ursprünglich 50 Meter weiter südöstlich angelegt wurde.

Seitdem die Fachplaner und Gutachter im Planungsteam seien, habe keine Änderung stattgefunden, so Rous. Im Übrigen habe der Lärmgutachter das Lärmgutachten nach den Aussagen des Klägers überprüft und die Pläne erneut in sein System eingegeben und rechnen lassen. Er komme weiterhin zu dem Schluss, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.

Doch warum wurde es überprüft, wenn die Pläne doch nicht geändert wurden? Baudezernent Christian Vöcks räumt auf Nachfrage ein: Der Plan, der im Lärmschutzgutachten veröffentlicht worden ist, macht in der Tat den Eindruck, als ob er nicht ganz stimmt. Deshalb habe man den Gutachter darauf hingewiesen. Fakt sei aber, dass die Grenzwerte für ein Mischgebiet eingehalten würden.

Freitag erster Spatenstich

Fest steht auch, dass am Freitag (23.6.) der erste Spatenstich für die Sportanlage stattfinden soll. „Die Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung“, schreibt Ingo Rous.

Am Ende wird wohl das Gericht entscheiden müssen. Denn während Thomas Gräfe sich mehr Schallschutz wünscht, wenn schon gebaut wird, argumentiert die Stadtverwaltung: „Der Kläger war unseren Argumenten (Kläger wohnt im Außenbereich, alle Lärmwerte werden eingehalten) gegenüber nicht aufgeschlossen.“

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