An einem Montag gegen 14 Uhr war das Auto in die Schaufensterscheibe des dm-Marktes an der Hüsingstraße gefahren. © Kreispolizeibehörde Unna

Fußgängerzone

Nach Unfallfahrt in dm-Markt: Kein Verfahren gegen 21-jährigen Fahrer

Ein 21-jähriger Fahranfänger fährt bei Gelb über die Kreuzung, prallt auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug und landet in der Schaufensterscheibe von dm in Schwerte. Strafrechtlich hat das für ihn keine Konsequenzen.

Schwerte

, 09.08.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Passanten in der Schwerter Fußgängerzone staunten, da bog vor ihren Augen ein blauer Kleinwagen von der Hüsingstraße in den Nordwall ein, prallte auf ein vorausfahrendes Fahrzeug, geriet ins Schleudern und fuhr in das Schaufenster des dm-Markts. Die große Schaufensterscheibe zerbarst, die Splitter flogen über den Bürgersteig.

Unfallfahrer hatte Wagen an diesem Tag gekauft

Später erklärte die Polizei, dass es sich bei dem Unfallfahrer um einen 21-Jährigen handeln würde, der erst seit kurzem den Führerschein hatte. Das Auto, einen älteren Kia-Kleinwagen, hatte er erst an diesem Tag gebraucht gekauft und aus Hagen abgeholt. Zwei Verletzte und 24.000 Euro Sachschaden lautete die Bilanz des Unfalls. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Hagen das Verfahren gegen den 21 Jahre alten Schwerter ein.

Die Polizei hatte die Unfallfahrt als ein straßenverkehrsgefährdendes Verhalten beurteilt und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Den Führerschein hatte man vorsichtshalber einbehalten. Schließlich hatte der junge Mann kurz vor der Ampelkreuzung noch beschleunigt, um noch bei Gelb abzubiegen – mit den bekannten Folgen.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein Straftatbestand und wird laut StGB in besonders schlimmen Fällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Konnten keine Rücksichtslosigkeit nachweisen

„Die Voraussetzung dafür ist aber, das man sich grob verkehrswidrig und rücksichtlos verhalten hat“, erläutert Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli auf Anfrage. Das habe man dem 21-Jährigen nicht nachweisen können, deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

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„Fahrfehler kann jedem passieren“

Der Unfall sei Folge eines Fahrfehlers gewesen, betont auch dessen Rechtsanwalt Andreas Krüger. So etwas könne auch anderen passieren. Der junge Mann wollte zügig über die Ampel fahren und habe dann das Steuer verrissen. Außerdem lasse sich nicht ausschließen, dass bei dem alten Auto ein Defekt vorgelegen habe.

Das hatte die Staatsanwaltschaft dann aber nicht mehr geprüft. Auf jeden Fall habe der Mandant seinen Führerschein wieder, so Krüger.

Über die Fahrerlaubnis entscheide letztlich die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna, sagt Oberstaatsanwalt Pauli. Und ob die Fahrt ins Schaufenster ganz ohne Konsequenzen bleibt, ist noch nicht ausgestanden. Denn auch wenn das Strafverfahren vom Tisch sei, könne sich noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anschließen, so die Staatsanwaltschaft.

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