Maskenpflicht in Schwerte: Mund-Nasen-Schutz nur noch bis zum Abend

In der Innenstadt

Der Kreis Unna hat die Allgemeinverfügung erneut angepasst. Seit Dienstag gilt: In der Innenstadt in Schwerte muss weiter eine Maske getragen werden, aber nur noch bis zum späten Abend.

Schwerte

, 27.10.2020, 11:14 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ab hier nur mit Maske: Das gilt auch für alle, die aus dem Bahnhof in Schwerte kommen.

Ab hier nur mit Maske: Das gilt auch für alle, die aus dem Bahnhof in Schwerte kommen. © Björn Althoff

Seit einer Woche ist die allgemeine Maskenpflicht in Teilen der Schwerter Innenstadt in Kraft. Betroffen sind die viel frequentierten Straßen und Plätze in Schwerte-Mitte – grob gesagt: vom Bahnhof bis runter zum Marktplatz.

Bislang galt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase rund um die Uhr. Anders, als es beispielsweise in Lünen oder Werne der Fall war, wo die Verordnung nach Ladenschluss am Abend endete.

Maskenpflicht gilt ab sofort von 8 bis 20 Uhr

Jetzt gilt auch in Schwerte eine zeitliche Begrenzung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum, und zwar von 8 bis 20 Uhr. Am Montag hatte der Kreis Unna seine Allgemeinverfügung erneut angepasst. In dem zwölfseitigen PDF-Dokument steht in der Anlage zur Benennung von Orten, an denen ab sofort die Masken getragen werden müssen, dass das nun auch in Schwerte am Abend nicht mehr nötig ist.

Inzwischen hat auch die Stadt eine offizielle Mitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. An diesen Orten in Schwerte gilt die Maskenpflicht:

  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnhofstraße
  • Stadtpark einschließlich Gasstraße
  • Postplatz
  • in der Fußgängerzone: Hüsingstraße, Cava-dei-Tirreni-Platz, Mährstraße, Teichstraße, Werner-Steinem-Platz
  • Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz
  • Marktplatz und kleiner Marktplatz
  • Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz

Der Kreis hatte die Verfügung angepasst, weil das Land NRW einheitliche Regeln will, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Rausgefallen ist die Regelung zur Kontaktsportart Fußball, da dürfen Trainings- und Spielbetrieb wieder aufgenommen werden.