Coronavirus

Marienkrankenhaus Schwerte: Besuchsregel gilt unabhängig vom Impfstatus

Besucher können wieder unabhängig vom Impfstatus das Marienkrankenhaus betreten. Ein offizieller negativer Test reicht. Einige wichtige Regeln muss man trotzdem beachten.

Schwerte

, 03.06.2022 / Lesedauer: 2 min

In den Kliniken des Marienkrankenhauses an der Goethestraße und an der Schützenstraße darf man ab sofort unabhängig vom Impfstatus Angehörige und Freunde besuchen.

„Die seit letzten Freitag gültige Schutzverordnung macht es möglich“, teilte Verwaltungsleiter Patrick Kruscha am Donnerstag (2.6.) mit. Er verweist aber darauf, dass es ganz ohne Regeln noch nicht gehe.

„Corona ist weiterhin präsent, wenn auch derzeit auf dem Rückzug. Die Abläufe in einem Krankenhaus sind jedoch anders zu bewerten als die in einem Supermarkt oder einem Restaurant. Schließlich behandeln und betreuen wir Menschen mit einer angeschlagenen Gesundheit, mit einem eingeschränkten Immunsystem“, sagt PD Dr. Thomas W. Spahn, Ärztlicher Leiter und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin an der Goethestraße.

Schutzmaßnahmen sind weiterhin wichtig

Er sieht die Zeit noch nicht gekommen, alle Schutzmaßnahmen aufzugeben. „Schließlich tragen wir die Verantwortung für die uns anvertrauten Patientinnen und Patienten“, erklärt er.

Im Krankenhaus ist es deshalb weiter notwendig, die Hygieneregeln und weitere Besuchsregeln einzuhalten:

Während des gesamten Aufenthaltes ist das Tragen einer FFP-2-Maske angesagt – auch im Patientenzimmer. Außerdem gelten feste Besuchszeiten von 15 bis 19 Uhr.Ab dem ersten Tag im Krankenhaus darf jeder Patient täglich für 30 Minuten einen Besucher, möglichst nur nahe Angehörige, empfangen.In einem Patientenzimmer darf sich maximal ein Besucher aufhalten.Zutritt zur Klinik haben Personen mit einem aktuellen – nicht älter als 24 Stunden –, offiziellen Test unabhängig vom Impfstatus.Ausnahmen von der Zutrittsregel sind im Individualfall möglich, wenn die behandelnden Ärzte oder Pflegefachkräfte dies aus medizinischen Gründen für sinnvoll erachten.

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Regelungen können Ausnahmen in Absprache mit dem Stationspersonal getroffen werden.

Dies gilt insbesondere für die Angehörigen von sterbenden und palliativ versorgten Patienten sowie in der Geburtshilfe. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Krankenhauses unter www.marien-kh.de.