Verbotene Liebe Geschwister aus Schwerte verprügeln den Freund der kleinen Schwester

Verbotene Liebe: Geschwister verprügeln den Freund der kleinen Schwester
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Mit dem Jungen (14), den sich eine 14-Jährige aus Schwerte als Freund ausgesucht hatte, war die Familie des Mädchens gar nicht einverstanden. Nachdem Versuche, mit den Verliebten zu sprechen, scheiterten, machten die 26-jährige Schwester und der Bruder (21) ihrem Ärger auf brutale Weise Luft.

Am Nachmittag des 26. Juni trafen sich die beiden 14-Jährigen in Hagen. Sie gingen spazieren, genossen es, Zeit für sich zu haben. Doch die romantische Stimmung fand ein jähes Ende, als plötzlich die beiden älteren Geschwister des Mädchens auftauchten.

Faustschlag ins Gesicht

Der Bruder griff den Freund direkt von hinten an, verpasste ihm dann einen Faustschlag ins Gesicht. Dabei donnert der 14-Jährige gegen eine Wand. Das Opfer wehrt sich. Dann kommt auch die Schwester dazu und legt mit Ohrfeigen nach. Das Ergebnis: Schädelprellung, verletzter Finger, Schürfwunden. Passanten rissen die Rangelnden schließlich auseinander, die Polizei wurde gerufen.

Im Amtsgericht Schwerte teilte sich das Geschwister-Duo nun den Platz auf der Anklagebank. Sie mussten sich wegen Körperverletzung verantworten. Beide gaben den Angriff zu. Der Bruder führte aus, Veränderungen an seiner kleinen Schwester festgestellt zu haben: „Sie hatte einen blauen Fleck und ist wortkarg geworden. Ich habe mir Sorgen gemacht.“ Die angeklagte Schwester gab an, vergeblich versucht zu haben, mit der 14-Jährigen zu reden.

Beziehung geht auseinander

„Ich war geschockt, was gerade passiert. Ich wurde von hinten angegriffen und habe einen Schlag abbekommen“, schilderte der als Zeuge geladene Geschädigte das Geschehen am Tattag. Er gab zu, zurückgeschlagen zu haben. „Dann habe ich meinen Vater angerufen. Er ist sofort gekommen“, sagte der 14-Jährige weiter aus.

Durch den Vorfall sei die Beziehung auseinander gegangen. „Meine Eltern haben gesagt, sie ist nicht die Richtige“, begründete der Geschädigte. Weitere Zeugen brauchte das Gericht für eine Verurteilung nicht. Der Bruder wurde, gemessen an seinem Einkommen als Auszubildender im Pflegebereich, zu 60 Tagessätzen á 30 Euro (1.800 Euro) und die arbeitslose Schwester zu 60 Tagessätze á 15 Euro (900 Euro) verurteilt.

Während es für den 21-Jährigen die erste Strafe in seinem Leben ist, hat die 26-jährige Mutter eines Kindes bereits fünf Vorstrafen wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und „Schwarzfahrens“ angesammelt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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