Immer wieder gibt es zwischen zwei Männern aus Schwerte Ärger. So auch am 15. Juli vergangenen Jahres. Im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung betitelt ein 37-Jähriger sein Gegenüber als Arschloch.
Der andere erstattet Anzeige wegen Beleidigung und dem 37-jährigen Hartz-IV-Empfänger geht ein Strafbefehl über 900 Euro zu.
Dagegen legt er Einspruch ein. Der Fall landet vor dem Amtsgericht Schwerte. Der Verteidiger strebt eine Einstellung an. Schließlich hätte der Geschädigte vor dem Streit die Mutter des Angeklagten verprügelt und seinen Mandanten in der verbalen Auseinandersetzung zuerst beleidigt.
Fünf Vorstrafen
Die Beleidigung des 37-Jährigen sei dadurch nicht gerechtfertigt, so die Richterin. „Egal, was davor oder danach war.“ Der Angeklagte solle mit Blick auf fünf Vorstrafen und laufender Bewährung froh sein, dass er im Strafbefehl mit einer Geldstrafe davongekommen sei.
Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Verteidiger nimmt der Schwerter den Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich zurück und akzeptiert damit die 900 Euro. Gegen den Geschädigten läuft übrigens ein eigenes Verfahren.
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