2018 wurde die umgebaute Bahnhofstraße wieder eröffnet. Mit einer kleinen Feier im Stadtpark. Seitens der Stadt hielt man sich damals zurück, denn zwischen den Hausbesitzern und der Stadt herrschte Streit um die Erschließungsbeiträge. Denn die Immobilienbesitzer sollten plötzlich doppelt soviel zahlen wie ursprünglich angekündigt.
19.000 Euro an die Stadt
Und die Bescheide für die Erschließungsbeiträge ließen auch nicht lange auf sich warten. Und mit ihnen die Klagen dagegen. Auch Beate Busak hat einen Anwalt beauftragt. Ihr Elternhaus steht an der Bahnhofstraße: 19.078 Euro und 93 Cent sollte sie an die Stadt zahlen, in zwei Raten. 11.571,20 Euro hatte sie bereits 2019 überwiesen. Denn auch wenn sie gegen den Bescheid klagt, musste sie vorab zahlen. Die Klagen der Anlieger liegen seit 2018 beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Ein Urteil liegt noch in weiter Ferne.
Land will Beiträge abschaffen
Dennoch kam jetzt der Bescheid der Stadt, dass auch die zweite Rate über 7507,73 Euro fällig sei. Beate Busak überlegt, ob sie diesmal auch wieder zahlen muss. Schließlich sollen Erschließungsbeiträge bald komplett abgeschafft werden. Als im Frühjahr diesen Jahres die neue schwarz-grüne Landesregierung ihren Koalitionsvertrag beschloss, vereinbarte man auch das Ende der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau. Und zwar nicht nur für künftige Projekte, sondern rückwirkend bis 2018. Ein entsprechendes Gesetz wurde aber bislang nicht beschlossen.

Doch die Tücke liegt im Detail, wie Schwertes Baudezernent Christian Vöcks auf Anfrage erklärte. Zum einen sei ein Koalitionsvertrag noch kein Gesetz, sondern eine Absichtserklärung. Zum anderen gehe es um Projekte, die bis 2018 beschlossen wurden. „So leid es mir tut, den Anliegern der Bahnhofstraße wird das nicht helfen“ so Vöcks. Und auch das Gerichtsurteil könne man nicht abwarten. Denn für die zweite Rate der Beiträge laufe die Verjährungsfrist. „Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Geld einzuziehen“, so Vöcks.
Förderung geht an Stadt
Besonders ärgerlich für die Anwohner ist die Tatsache, dass die Stadt den Ausbau der Straße überwiegend vom Land gefördert bekam. Rund 1,4 Millionen Förderung waren bewilligt. Zuletzt war man davon ausgegangen, dass das Projekt am Ende 1,7 Millionen Euro gekostet haben werde. Ursprünglich hatte man 1,2 Millionen Euro veranschlagt, zwischenzeitlich war von 1,6 Millionen Euro die Rede. Der größte Teil der Kostensteigerung resultierte aus dem schlechten Baugrund. Die Straße war früher einfach über dem alten Kopfsteinpflaster asphaltiert worden.
Streit um Bürgersteige
Ursprünglich hatte man den Immobilienbesitzern signalisiert, dass man mit Anliegerbeiträgen von um die 400.000 Euro rechnen müsse, die dann unter den rund 20 Anliegern aufgeteilt werden. Nun sind es über 800.000 Euro. Den Grund dafür gab die Stadt damit an, dass Stadtplaner Adrian Mork eine falsche Berechnungsgrundlage genommen hätte, in der unter anderem die Bürgersteige nicht mit einberechnet gewesen seien. Ob die tatsächlich erneuert werden mussten ist unter anderem auch Gegenstand der Klagen.
Endbescheid erhalten
„Wir haben jetzt alle den Endbescheid erhalten“, betätigt auch Bernhard Druffel, Sprecher der Immobilien und Standortgemeinschaft. Die koordiniert auch die Klagen. Man habe auf Anraten des Anwaltes Widerspruch eingelegt und werde dann zahlen. „Ich hatte immer gehofft, dass es einen Gerichtsentscheid gibt und wir nur 50 Prozent zahlen müssen“, so Druffel. Doch vom Oberverwaltungsgericht habe man bislang nichts gehört. „Dass wir ohne Beiträge davon kommen, habe ich nie geglaubt.“