An den 25. November 2020 kann man sich in Wandhofen noch gut erinnern. Auch darüber hinaus ist der Tag vielen Schwerterinnen und Schwertern im Gedächtnis geblieben: Plötzlich standen entlang der Hagener Straße 160 Bäume und Sträucher weniger. Haselsträucher, Eschen, Hainbuchen, Weiden, Weiße Kirschen und Ahorn – alles weg, nur noch Stümpfe waren übrig geblieben.
Das Entsetzen war riesig. „Die Bewohner wundern sich dann mal nach wenigen Jahren, dass man immer noch nichts hört. Was hat die Stadt Schwerte bisher erreicht?“, wandte sich nun, gut drei Jahre später, ein Leser an unsere Redaktion.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte alles auf dem rund 200 Meter langen und fünf Meter breiten Grünstreifen parallel zur Straße „Am Kornfeld“ gefällt, obwohl das Gelände gar nicht dem Land gehörte. Die Stadt reichte Klage ein. Denn das Gelände gehört der Stadt Schwerte und teilweise Anwohnerinnen und Anwohnern. Den Schaden schätzte die Stadt damals auf 112.466 Euro, 49 Bäume hatten einen Stammumfang von über 80 Zentimetern.

Erste Verhandlung zugunsten der Stadt ausgegangen
„Es hat am Landgericht Hagen schon eine erste Verhandlung gegeben, die zugunsten der Stadt Schwerte ausgegangen ist“, sagt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous auf Anfrage. Genauer habe die Verhandlung am 6. September 2023 stattgefunden, knapp drei Jahre nach den Fällungen.
Das Ergebnis: Laut Urteil müsse der Landesbetrieb rund 67.000 Euro an die Stadt zahlen. Daraus wird aber erst einmal nichts, denn Straßen.NRW hat im Oktober Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründung stehe allerdings noch aus. „In Neuauflage wird am Oberlandesgericht in Hamm verhandelt“, so Rous. Einen Termin gebe es noch nicht. Es könne ein Jahr oder länger dauern, bis der Prozesstag kommt.

Straßen.NRW räumte zunächst Fehler ein
Zurück ins Jahr 2020: Direkt nach der Fällaktion hatte der Landesbetrieb noch Fehler eingeräumt: Es sei keine Absicht gewesen, man habe nicht gewusst, dass der Seitenstreifen nicht zur Hagener Straße gehöre. Denn für die ist der Landesbetrieb zuständig. Ein Gutachter wurde bestellt, um den Schaden festzustellen und legte fest, welcher Schadensausgleich zu zahlen war.
Im Sommer 2021 kam dann die Kehrtwende: Der Landesbetrieb schaltete seine Versicherung ein und die wiederum beauftragte ihren eigenen Gutachter. Nach dessen Einschätzung habe es sich nicht um eine Rodung gehandelt, sondern die Bäume seien lediglich auf Stock gesetzt worden. Eine Einigung dazu gibt es bis heute nicht.
Holzkreuze erinnerten im Dezember 2020 an die Bäume, die einfach gefällt worden waren. Mit ihnen verschwand auch ein Stück Lebensraum für Vögel und andere Tiere. Mittlerweile ist der Grünstreifen an der Hagener Straße zwar wieder bewachsen, buchstäblich ist aber noch lange kein Gras über die Sache gewachsen. Es bleibt abzuwarten, ob das Oberlandesgericht Hamm das finale Urteil zur Fällaktion sprechen wird – und wenn ja, wann.


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