
© Maximilian Stascheit
Extrablatt-Investor muss für Archäologen zahlen – Baubeginn in Schwerte verzögert sich
Ausgrabungen
Die Baumaßnahmen für das Extrablatt-Café sollen vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe wissenschaftlich begleitet werden. Das hat Einfluss auf den Baubeginn und auch die Kosten.
Ursprünglich sollte der Bau des Extrablatt-Cafés an der Ecke Hüsingstraße/Friedensstraße bereits im Feburar beginnen. Bislang ist auf dem Grundstück nahe der Innenstadt von Baggern und Handwerkern allerdings noch nichts zu sehen. Grund dafür sind archäologische Ausgrabungsarbeiten, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) dort im Zuge der Baumaßnahmen durchführen möchte. Wann diese beginnen sollen, konnte ein Sprecher auf Nachfrage unserer Redaktion allerdings nicht sagen.
Auf die möglicherweise historische Bedeutung des Ortes war der LWL im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens aufmerksam geworden. Hierbei sei das Grundstück durch die zuständigen Behörden als sogenannte archäologische Verdachtsfläche ausgewiesen worden. Da im Mittelalter die Stadtmauer auf diesem Grund gestanden hat, haben die Geschichtsforscher Hoffnung, im Zuge der Ausgrabungsarbeiten auf historsich wertvolle Bodenschätze zu stoßen.
Umfangreiche Voruntersuchungen sind wahrscheinlich
Nun gilt es für die Archäologen zunächst zu entscheiden, in welchem Umfang dort Untersuchungen vorgenommen werden sollen. Grundsätzlich gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Entweder führt ein LWL-Mitarbeiter lediglich eine sogenannte Baustellenbegleitung durch, oder aber ein ganzes Team von Archäologen rückt für umfangreiche Voruntersuchungen auf dem Grundstück an.
Letzteres hält Jens Schubert aus der Pressestelle der Archäologieabteilung des Landschaftsverbandes für wahrscheinlich. „Da auf dem Grundstück ein historisches Bauwerk gestanden hat, ist es gut möglich, dass es dort auch Befunde gibt“, so Schubert. Sollte dies der Fall sein, würde der LWL in der Regel ein Spezialunternehmen mit den weiteren Ausgrabungsarbeiten beauftragen. Dies würde einen weiteren erheblichen Aufschub des Baubeginns zur Folge haben.
Kosten für die Archäologen hat der Investor zu tragen
Bezahlen muss die Ausgrabungsarbeiten übrigens der Bauherr – in diesem Fall die Münsterland Ruhr Immobilien GmbH (MRI). Festgelegt wird dies durch das „Verursacherprinzip“ im Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses kann in das im Grundgesetz verankerte Recht auf Eigentum eingreifen und besagt, dass die anfallenden Kosten archäologischer Arbeiten vom Verursacher der Bautätigkeiten getragen werden müssen, die ein Bodendenkmal beschädigen oder zerstören.
Beim Investor wollte man sich auf Nachfrage unserer Redaktion nicht zum Zeitpunkt des Baubeginns äußern. Die Extrablatt-Kette plant die Eröffnung des Gastronomiebetriebs für 2020. Während der Baumaßnahmen kann es zur Sicherung der Fußgänger und Autofahrer zu temporären Sperrungen kommen.