Die eigenen vier Wänden sind für viele Menschen das Traumziel, wenn es ums Wohnen geht. Doch die Baupreise explodieren, es gibt kaum freie Grundstücke und selbst die Preise für gebrauchte Immobilien sind hoch. Bei Zwangsversteigerungen kann man mitunter ein Schnäppchen machen. Man kann aber auch reinfallen. In Schwerte steht in den nächsten Monaten nur eine einzige Immobilie auf der Liste. Und die ist ein wenig eine Wundertüte.
Verkehrswert: 100.800 Euro
Unter den Hammer soll eine Eigentumswohnung in Wandhofen kommen. Der Verkehrswert liegt mit 100.800 Euro vergleichsweise niedrig. Doch das hat seinen Grund. Die Wohnung liegt an der Straße Am Bruch, rund 1,5 Kilometer von der Schwerter Innenstadt entfernt. Sie ist rund 77 Quadratmeter groß hat drei Zimmer, Küche, Diele, Bad und verfügt über eine Loggia. Sie liegt im dritten eines vier- bis achtgeschossigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt 72 Wohnungen. Zur Wohnung gehört ein Stellplatz und ein Kellerraum.
Baujahr 1972
Das ist aber nahezu alles, was man über die Wohnung weiß. Denn der Gutachter, der das Exposee für die Versteigerung geschrieben hat, wurde nicht in die Wohnung oder den Keller gelassen. Wie der Zustand der Wohnung ist, ob es Schäden gibt, oder etwas dringend saniert werden muss, weiß der Bieter also nicht. Denn das Gebäude stammt immerhin aus dem Jahr 1972. „Das Gutachten wurde daher ohne Innenbesichtigung der Wohnung und des Kellers auf Basis der
Aktenlage und des äußeren Erscheinungsbildes mit Unterstellung eines der Lage entsprechenden Ausstattungsstandards erstellt, da das Objekt dem Unterzeichner aktuell nicht zugänglich gemacht wurde“, schreibt deshalb der Gutachter in seinem Exposee. Dafür wurden aber vom vom eigentlichen Verkehrswert 112.000 Euro vorsichtshalber zehn Prozent Wertminderung abgezogen.
Die Versteigerung findet am Montag, 6. März, 2023 um 10 Uhr in Schwerte im Amtsgericht statt. Wer mitbieten will, muss allerdings zuvor zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung an die zentrale Zahlstelle der Justiz überweisen. Im günstigsten Fall, kann man beim ersten Versteigerungstermin die Wohnung für den halben Preis erhalten. Allerdings nicht ohne Zustimmung des Gläubigers.
Zusatzkosten beachten
Doch auch nach dem Zuschlag kommen weitere Kosten auf den Immobilienkäufer zu. So wird für den Zuschlag eine Gebühr fällig, die sich nach der Höhe des Gebots richtet. Allerdings liegt sie leicht unter den Notarkosten eines normalen Hausverkaufs. Bis zum sogenannten Verteilungstermin, der normalerweise vier bis sechs Wochen nach dem Zuschlag erfolgt, muss der Bieter außerdem auf sein Gebot vier Prozent Zinsen zahlen. Die Eintragung ins Grundbuch und die Grunderwerbsteuer werden wie bei jedem anderen Immobilienkauf fällig. Und auch Notar- und Grundbuchkosten für einzutragende Grundpfandrechte müssen wie für normale Immobilienkäufe gezahlt werden.
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