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Hubert Hüppe ist selbst geboostert, aber gegen eine Impfpflicht
Abgeordneter im Bundestag
Hubert Hüppe (CDU) bezeichnet sich selbst als „uneingeschränkten Impfbefürworter“. Dennoch spricht sich der heimische Bundestagsabgeordnete gegen eine allgemeine Impfpflicht aus.
Impfen ja, Impfpflicht nein: Hubert Hüppe (65) hat zur gegenwärtigen Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland eine klare Meinung. „Die Impfung schützt die Geimpften vor schweren Verläufen und damit auch unser Gesundheitssystem vor Überlastung. Deswegen werbe ich auch für das Impfen“, sagt Hüppe, der den Wahlkreis Unna I seit dem Herbst 2021 nach einer vierjährigen Unterbrechung wieder im Bundestag vertritt. Er sei selbst seit Dezember geboostert.
Einer allgemeinen Impfpflicht stehe er jedoch „sehr zurückhaltend“ gegenüber. Die aktuell diskutierten Modelle einer gesetzlichen Impfpflicht unterstütze er nicht. Hüppe nennt dafür gleich mehrere Gründe. Erstens sei eine Impfpflicht ein tiefer Eingriff in Grundrechte, den man schon besonders stark begründen müsse. Das Gesetz müsse einer eventuellen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten.
Zweitens glaube er, dass noch nicht alle anderen Möglichkeiten zur Erhöhung der Impfquote ausgeschöpft würden. „Haben wir Konzepte, um die sozialen Gruppen zu erreichen, die eine besonders niedrige Impfrate aufweisen?“, fragt Hüppe.
Kritik an Regierung: Wie soll das praktisch umgesetzt werden?
Drittens erkenne er nicht, wie eine Impfpflicht praktisch umgesetzt werden soll, wenn es nicht bei einem symbolischen Appell bleiben soll. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe sich vollmundig für die Impfpflicht ausgesprochen und ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz bis Februar verheißen. Doch bis heute habe die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Olaf Scholz habe noch nicht einmal erkennbare Anstrengungen zur Einführung eines Impfregisters gezeigt, ohne das eine Impfpflicht überhaupt keinen Sinn ergebe.
Hüppe fragt sich außerdem, wie die Pflicht bei denen durchgesetzt werden soll, die die Impfung ablehnen: „Soll ein Bußgeld, eine Geld- oder Freiheitsstrafe angedroht werden? Würde notfalls die Impfung mit körperlichem Zwang durchgesetzt, und wären Ärzte und medizinisches Fachpersonal bereit, dabei mitzuwirken? Wenn es nur Bußgeld geben soll, was macht man dann mit Hartz IV-Empfängern? Und was mit finanziell Bessergestellten, die ein Bußgeld – auch immer wieder in regelmäßigen Abständen – mühelos bezahlen können?“
Hubert Hüppe sieht noch viele offene Fragen
Der heimische Abgeordnete hat viele offene Fragen und moniert, dass weder der Kanzler noch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diese auch nur annähernd beantwortet hätten. Hüppe zählt auf: „Wie viele Impfungen muss man haben, in welchem Abstand muss geboostert werden und welcher Impfnachweis wird vorgeschrieben? Welche Impfstoffe werden akzeptiert, und darf man sich seinen aussuchen? Welche Änderungen in anderen Gesetzen, welche Meldepflichten sind nötig? Welche arbeits- und dienstrechtlichen Sanktionen gegenüber Impfverweigerern sollen eingeführt werden: Darf etwa der Arbeitgeber einem Impfverweigerer kündigen, sind in der Folge Sperrfristen oder Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld vorgesehen?“ Das alles seien Dinge, die im Gesetz geregelt werden müssten.
Es liege auch kein ausformulierter Gruppenentwurf einer Impfpflicht vor, der diese Fragen beantworte und anhand dessen man die Reichweite und die Umsetzbarkeit einer Impfpflicht einigermaßen seriös diskutieren könnte, so Hüppe weiter.
Vorschlag: Diskussion auf Basis eines Rahmen-Gesetzentwurfs
Er lehnt aber nicht nur ab, sondern zeigt auch einen Weg auf, den er für denkbar hielte: Die Bundesregierung könnte einen Rahmen-Gesetzentwurf zur Impfpflicht vorlegen, der alle im Umfeld einer Impfpflicht zu regelnden Aspekte anspricht, aber offen lässt, für welche Gruppen der Bevölkerung die Impfpflicht gilt (alle, oder nur bestimmte Altersgruppen, Berufsgruppen oder vulnerable Gruppen). Das auszufüllen wäre dann Aufgabe für Gruppenanträge.
Hüppe: „Der Bundestag könnte auf der Grundlage eines Rahmen-Gesetzentwurfs der Bundesregierung eine Anhörung durchführen. Er könnte die medizinische, rechtliche und gesellschaftliche Sinnhaftigkeit einer Impfpflicht und notwendige rechtliche Folgeänderungen sowie deren verfassungsrechtliche Bewertung diskutieren. Man hätte eine Basis für noch einzubringende Gruppenanträge – wenn nicht dann bereits die Idee einer Impfpflicht tot ist.“