Die Stadt Schwerte kann ihren Zahlungsverkehr wieder aufnehmen. Nachdem das Amt für Finanzen durch den Cyberangriff auf den EDV-Dienstleister Südwestfalen-IT seit Oktober starke Einschränkungen hinnehmen musste, sind nun einige Tätigkeiten mit der Finanzsoftware wieder möglich. Das teilt die Stadt mit.
Aktuell, so heißt es, würden die Einzahlungen auf den Konten der Stadt für den Zeitraum 30. Oktober 2023 bis 22. Januar 2024 verbucht. Aufgrund der Vielzahl der Buchungen werde das noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Was das im Einzelnen bedeutet und was Schwerterinnen und Schwerter zu beachten haben:
Knöllchen
Wegen des Cyberangriffs konnte die Stadt Schwerte in den vergangenen drei Monaten keine Knöllchen an Autofahrerinnen und Autofahrer verschicken – und sie kann es tatsächlich immer noch nicht. Bußgeldbescheide werden nach wie vor nicht geschrieben, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Das dafür nötige „Fachverfahren“ – so heißt es in der Verwaltungssprache – käme noch nicht so richtig in Gang. Heißt etwa: Die Stadt hat keinen Einblick bezüglich Namen und Adressen.
Rein rechnerisch, das bestätigt die Stadt, seien die ersten Knöllchen nun – Ende Januar, nach einer Frist von drei Monaten – „verjährt“. „Wer heute vor drei Monaten ein Knöllchen am Auto hatte, kann davon ausgehen, dass er leer ausgeht“, teilt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous am Dienstag (30.1.) mit. Auf die ersten Verkehrsteilnehmer trifft das zu.
Allerdings dürfen sich nicht alle Fahrzeugführer in Sicherheit wähnen. Parkvergehen würden weiterhin aufgeschrieben und sobald die Technik auch bei diesem Fachverfahren wieder laufe, wird die unliebsame Post vom Amt wieder im Briefkasten liegen. Darüber hinaus arbeite die Stadt an einer Umgehungslösung, um die zuletzt erfassten Knöllchen abzuarbeiten.
Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge:
- Überweisungen: Wer für den Zeitraum vom 30. Oktober bis 31. Dezember 2023 festgesetzte Beträge aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder anderer Art hätte überweisen müssen, das aber bisher nicht getan hat, sollte die Überweisung bis spätestens zum 10. Februar nachholen. Ansonsten droht ein Mahnverfahren.
- Für erteilte Sepa-Lastschriftmandate gilt: Die Stadt wird Forderungen aus Gewerbesteuer, Elternbeiträgen etc. mit Fälligkeiten bis zum 31. Dezember 2023 zum 1. Februar (Donnerstag) abbuchen. Bürgerinnen und Bürger und auch Firmeninhaber sollten dafür sorgen, dass die Konten zu diesem Zeitpunkt gedeckt sind.
- Die Grundbesitzabgaben für die Fälligkeit 15. November 2023 werden voraussichtlich zum 15. Februar (Donnerstag) abgebucht. Die fälligen Forderungen zum 15. Februar werden voraussichtlich zum 15. März abgebucht. Anschließend soll der Rhythmus für die Abbuchungen wieder angepasst und eingehalten werden.
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