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Coronavirus: Wie läuft jetzt der Betrieb beim Amtsgericht Schwerte und Landgericht Hagen?
Coronavirus
Am Gericht gelten Fristen und Dringlichkeiten, auch am Amtsgericht Schwerte. Wie geht man dort mit den strengen Auflagen durch das Coronavirus um? Was kann erledigt werden, was muss warten?
Es gibt Dinge, die können auch in Zeiten von Coronavirus, Geschäftsschließungen und Ausgangssperren nicht warten. Gerichtsprozesse und manche Rechtsverwaltungsaufgaben gehören dazu.
Aber ist das zur Zeit überhaupt möglich? Das Schwerter Amtsgericht und das Landgericht in Hagen haben sich verschiedene Methoden überlegt.
Vorab: Beide Stellen wollen ihren Betrieb so gut es geht aufrechterhalten. Wie soll das ablaufen? Schließlich gibt es Fristen und Sicherheitsvorkehrungen, die eingehalten werden müssen.
So finden im Amtsgericht alle Termine, die keinen Aufschub erlauben, statt. Falls nicht, erhalten alle Personen eine Abladung. „Um sich selbst, aber auch unsere Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen, ist von allen nicht unaufschiebbaren Besuchen im Gericht abzusehen“, sagt Amtsgerichts-Direktor Ansgar Heithoff.
Im Einzelfall könne Personen sogar der Zutritt versagt werden, etwa wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
Alles, was geht, soll per Telefon oder Mail geregelt werden
Sowieso - so Heithoff weiter - könne man viele Angelegenheiten auch schriftlich oder telefonisch klären. Die meisten Anträge gibt es im Internet auf der Homepage des Amtsgerichts unter www.ag-schwerte.nrw.de.
Heithoff appelliert: „Rechtsberatung erfolgt ohnehin nicht durch das Gericht, sondern durch Rechtsanwälte und Notare, an die Sie sich unmittelbar wenden können.“ Gleiches gelte für Anträge in Nachlasssachen. Kirchenaustritte seien in der Regel aufschiebbar, Grundbuchauszüge können schriftlich beantragt werden.
Wichtig sei: Alle sollten unbedingt vorab telefonisch unter Tel. 240800 einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter abstimmen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Auch am Landgericht in Hagen balanciert man zwischen rechtsstaatlicher Aufgabenerfüllung und Minimierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 19. April, teilte Gerichtssprecher Bernhard Kuchler mit.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen auch am Landgericht
Auch hier sollen alle Angelegenheiten, falls möglich, telefonisch (Tel. 02331 9850) oder schriftlich geklärt werden. An der Pforte werden Besucher nur dann eingelassen, wenn sie einen konkreten Termin wahrnehmen wollen, eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen oder ein Geschäft zu erledigen haben, das der persönlichen Vorsprache bedarf.
Wer an der Pforte wartet, soll unbedingt den Sicherheitsabstand einhalten. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, können abgewiesen werden. Letztendlich entscheiden die Richter, welche Termine und Verhandlungen noch stattfinden. Eine Übersicht gibt es übrigens auf der Homepage des Landgerichts unter www.lg-hagen.nrw.de
Und auch sonst will man im Amtsgericht auf jeden Fall den nötigen Mindestabstand einhalten. Deshalb werden größere Sitzungssäle belegt, Stühle und Tische weiter voneinander abgerückt.
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