
© Reinhard Schmitz
Corona: Wie stellt der Kreis Unna fest, wer wieder gesund ist?
Coronavirus
Wenn jemand an Corona erkrankt, ist der Nachweis klar. Man macht einen Test und bekommt ein Ergebnis. Wie wird aber festgestellt, ob man wieder gesund ist? Wir fragten beim Kreis Unna nach.
Seit dem 28. September ist laut Meldung des Gesundheitsamtes kein Schwerte mehr von seine Corona-Erkrankung genesen. Insgesamt gelten laut Kreis derzeit 164 Schwerter als von Corona genesen. Das beruht in den meisten Fällen allerdings nicht auf einem erneuten Test. Denn der ist offiziell nicht vorgesehen. „Wir halten uns bei der Frage, wer wieder aus der Quarantäne entlassen werden kann, an die Empfehlungen des Robert Koch Instituts“, sagt Birgit Kalle von der Pressestelle des Kreises Unna.
Und das hat eine dreistufige Tabelle entwickelt.
Keine Symptome: Wer einen positiven Coronatest hat, also infiziert ist und keine Symptome entwickelt, der gilt frühestens zehn Tage nach dem ersten positiven Test als gesund.
Vor Entlassung ein Telefongespräch mit dem Gesundheitsamt
„Es erfolgt in jedem Fall vor Entlassung aus der Quarantäne eine telefonische Rücksprache mit dem Gesundheitsamt“, so Rolke. In diesem Gespräch werde dann individuell und je nach Fall das weitere Vorgehen besprochen und über die Entlassung aus der Quarantäne entschieden.
Und kein weiterer Test? Nein, man halte sich in diesem Bereich an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Darin steht: Bei einer Entlassung aus häuslicher Quarantäne, sprich leichtem Krankheitsverlauf, sieht das Robert-Koch-Institut keinen erneuten Test vor.
Das sei ein grundsätzliches Problem, findet auch der Hausarzt Dr. Ingo Barth. Auch unter seinen Patienten gibt es einige mit Corona. Die sollen aus gutem Grund nicht in die Praxis kommen. „Ich würde bei Erkältungssymptomen zum Test raten und auch, wenn jemand wieder genesen ist.“ Aber das sei im System nicht vorgesehen.
Krankenhauspatienten werden vor der Entlassung getestet
Anders sieht es bei Patienten aus, die im Krankenhaus liegen. Hier wird neben der zweitägigen Symptomfreiheit noch zwei negative Tests innerhalb von 24 Stunden als Voraussetzung angegeben.
Wer darf überhaupt seine Krankheit daheim auskurieren?
Dazu empfiehlt das Robert-Koch-Institut: „Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden.
Wichtig ist natürlich, dass der Patient sich an die aufgelegten Verpflichtungen hält. Und der telefonische Kontakt zum behandelnden Arzt zuverlässig gehalten wird. Dazu das Robert-Koch-Institut: „Die Betreuung umfasst den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten.“
Auch Angehörige müssen Abstand einhalten
Und auch die Haushaltsangehörigen stehen unter Kontrolle. Sie sollten sich in anderen Räumen als die erkrankte Person aufhalten, betont das RKI. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Einhaltung eines Abstands von mindestens ein bis zwei Meter zum Patienten empfohlen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Patienten und den Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
