Reiserückkehrer können sich mittlerweile auch an verschiedenen Rastanlagen in Grenzgebieten, beispielsweise in Bayern, kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. © picture alliance/dpa
Verbraucherzentrale gibt Tipps
Corona-Tests für Reiserückkehrer: Welche Regeln gelten aktuell?
Die Haupturlaubszeit ist vorbei, doch die Herbstferien stehen vor der Tür. Was müssen Reisende beachten? Wer muss sich testen lassen? Wo geht das kostenlos? Fragen und Antworten zum Thema.
Schon wieder ändern sich die Regeln: Die Corona-Pandemie verlangt Verantwortlichen und Reisewilligen in diesen Tagen einiges an Flexibilität ab. Selbst eine Urlaubsplanung von nur wenigen Wochen im Voraus ist fast unmöglich.
So ist seit dem 15. September Schluss mit kostenlosen Corona-Tests für alle Reiserückkehrer. Weiterhin verpflichtend sind allerdings Tests für Urlauber, die in einem Risikogebiet ihre Ferien verbringen. „Diese Urlauber müssen sich ab Oktober voraussichtlich selbst bei einem negativen Ergebnis nach ihrer Rückkehr an eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen halten“, erklärt Angelika Weischer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Schwerte.
Damit der Überblick nicht verloren geht, gibt die Expertin hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer kann einen kostenlosen Corona-Test machen?Ab dem 15. September können nur noch Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen kostenlosen Test auf Covid-19 machen. Die Kosten für Tests von Urlaubern aus anderen Ferienregionen, die sich nach ihrer Rückkehr freiwillig testen lassen möchten, aber keine Symptome haben, müssen dann selber getragen werden. Welche Regeln gelten für Pflicht-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet?Einreisende aus Corona-Risikogebieten müssen sich sofort beim Gesundheitsamt melden und in eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr nach Deutschland auf das Virus testen zu lassen. Alternativ kann der Test auch 48 Stunden vor der Rückreise im Reiseland erfolgen.
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