
© Bernd Paulitschke (A)
Corona-Regeln im Vergleich: Für Schwerte gibt es einen großen Unterschied
Corona-Regeln
Der Erlass des Landes NRW wollte Einheitlichkeit in die Corona-Regeln bringen. Aber ist nun alles einheitlich? Nicht unbedingt wenn man auf Schwerte, Dortmund, Bochum und Hagen blickt.
Der Kreis Unna hat die Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage überschritten. Deswegen gelten seit Donnerstag strengere Regeln, was zum Beispiel Sperrstunden für die Gastronomie angeht. Auch Schwerte ist von diesen verschärften Regelungen betroffen.
Am Mittwoch haben Bund und Länder sich auf verschärfte Maßnahmen geeinigt. Diese müssen allerdings noch in Landesrecht umgesetzt werden. Deswegen gelten zunächst noch die folgenden Regeln.
Das gilt für den Kreis Unna und damit für Schwerte:
Am Mittwoch, den 14. Oktober, hat der Kreis Unna eine neue Allgemeinverfügung erlassen, durch die die Regeln im Kreis und damit auch in der Stadt Schwerte an den Erlass des Landes NRW angepasst werden. Wo in Schwerte zuvor noch weniger strenge Regeln gegolten haben, sind die Regeln nun sehr ähnlich zu denen in den umliegenden Großstädten.
Der Kreis Unna geht in einem Punkt zudem sehr viel weiter als zum Beispiel Dortmund, Hagen und Bochum. Und zwar ist hier für die Kontaktsportart Fußball der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn er unter Corona-Regeln und kontaktlos stattfindet. Dies ist in keiner der umliegenden Großstädte so geregelt.
Und was gilt sonst für Schwerte?
Maskenpflicht:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird für Schüler und Lehrkräfte lediglich dringend empfohlen, während es in Hagen zum Beispiel verpflichtend ist, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Private Feiern im öffentlichen Raum:
- Maximal 25 Teilnehmer, es sei denn, die Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygienekonzeptes eine Ausnahme zu.
Kultur-und Sportveranstaltungen
- Bei Konzerten und Aufführungen in geschlossenen Räumen und bei sonstigen Veranstaltungen sowie bei Sportveranstaltungen besteht eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
- Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen wird auf 500 im Außenbereich und 250 in geschlossenen Räumen begrenzt.
- Gleichzeitig wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
Genau wie in Hagen dürfen in Schwerte in der Öffentlichkeit nur noch höchstens 5 Personen zusammentreffen. Dies gilt aber nicht für Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, also nicht für Familien.
Neu für den Kreis Unna und damit für Schwerte
Neu für Schwerte ist zudem, dass gastronomische Betriebe von 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu schließen sind. Hier hat der Kreis seine Regeln an den Erlass des Landes NRWs angepasst, dass bei einer Inzidenzzahl von über 50 die Öffnungszeiten der Gastronomie einzuschränken sind.
"In den vorgenannten Zeiträumen ist Inhabern von Verkaufsstellen, insbesondere Tankstellen und Kiosken, der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten", heißt es in der Allgemeinverfügung des Kreises weiter.
Eine solche Sperrstunde gilt seit Donnerstag auch für die Stadt Hagen. In Bochum und Dortmund passt man sich schon an die neu beschlossenen Maßnahmen des Bundes und der Länder an und verhängt Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr.
Das gilt in Hagen:
Die Stadt Hagen ist genau wie der Kreis Unna Risikogebiet. Laut RKI liegt die Inzidenzzahl dort am Donnerstag (15. Oktober) bei 55,6. Seit Donnerstag gilt auch in Hagen eine neue Allgemeinverfügung, die die folgenden Regeln festlegt.
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht für Schüler der Sekundarstufen I und II während des Unterrichts, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal gilt eine Maskenpflicht auch bei Konferenzen, Besprechungen und im Lehrerzimmer, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- Innerhalb von (heilpädagogischen) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen müssen erwachsene Personen eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch beim Umgang mit den zu betreuenden Kindern
Private Feiern im öffentlichen Raum:
- An privaten Feiern im öffentlichen Raum dürfen maximal 25 Personen teilnehmen.
- Bei 5-10 Teilnehmern besteht eine Anzeigepflicht.
- Bei 11-25 Personen gilt eine Genehmigungspflicht.
Regeln für Kultur- und Sportveranstaltungen:
- Bei Konzerten und Aufführungen in geschlossenen Räumen und bei sonstigen Veranstaltungen sowie bei Sportveranstaltungen besteht eine Maskenpflicht, auch am Sitz- oder Stehplatz.
- Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen wird auf 500 im Außenbereich und 250 in geschlossenen Räumen begrenzt.
- Gleichzeitig wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
- Bei Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen auf Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sind maximal 200 Zuschauern zulässig.
- Auf Sportanlagen sind maximal 150 Zuschauer erlaubt, wenn Hygienemaßnahmen, Zutrittsregelung und Infektionsschutz sichergestellt sind.
Hinzu kommt, dass im öffentlichen Raum nur noch maximal 5 Personen zusammenkommen dürfen.
Das gilt für Dortmund:
Auch die Stadt Dortmund ist seit Donnerstag Corona-Hotspot. Hier liegt man bei einer Inzidenzzahl von 50,7. Bereits am Dienstag (13.10.) hatte man hier verschärfte Regelungen beschlossen, die nun nach dem Erlass des Landes NRW nochmal nachgeschärft werden müssen. Eine neue Allgemeinverfügung soll am Freitag oder Samstag in Kraft treten.
Maskenpflicht:
- Masken müssen getragen werden in der Fußgängerzone Westenhellweg und Ostenhellweg, Brückstraße, in den Haupteinkaufsstraßen in den Nebenzentren, in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, von Zuschauern bei Sportveranstaltungen, auf Märkten an den Marktständen und in den Gängen.
- Für Radfahrer, Sporttreibende, Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht.
Private Feiern im öffentlichen Raum
- Private Feiern im öffentlichen Raum müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
- Maximal sind 25 Teilnehmer erlaubt
Kultur- und Sportveranstaltungen:
Die Stadt Dortmund kündigte an, dass auch hier ab einer Inzidenzzahl von 50 die Bestimmungen des Landes gelten. Das wäre wären also die Regeln, die auch in Schwerte gelten.
In Dortmund dürfen ebenfalls nur noch maximal 5 Personen in der Öffentlichkeit zusammentreffen.
Und was gilt in Bochum?
Und auch Bochum gehört seit Donnerstag zu den Corona-Risikogebieten. Bochum. Laut RKI liegt hier die Inzidenzzahl am Donnerstag bei 53,3. Auch hier gilt ab Freitag eine neue Allgemeinverfügung.
Maskenpflicht:
- In geschlossenen Räumen bei Konzerten, Aufführungen, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen auch am Sitz- oder Stehplatz
Private Feiern im öffentlichen Raum:
- Teilnehmerzahl auf maximal 25 begrenzt
- Feiern müssen beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden
Kultur- und Sportveranstaltungen:
- Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen wird auf 500 im Außenbereich und 250 in geschlossenen Räumen begrenzt.
- Gleichzeitig wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 20% der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
Auch in Bochum dürfen nur noch 5 Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit zusammenkommen.
Geboren und aufgewachsen an der Grenze zwischen Ruhrpott und Münsterland, hat Kommunikationswissenschaft studiert. Interessiert sich für Tiere, Kultur und vor allem für das, was die Menschen vor Ort bewegt.