Feiern mit Hygienekonzept: Kreis Unna erklärt, wie das gehen soll

© Bernd Paulitschke (A)

Feiern mit Hygienekonzept: Kreis Unna erklärt, wie das gehen soll

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Feiern mit mehr als 25 Personen sind nicht mehr gestattet. Aber es gibt Ausnahmen. Im Ordnungsamt wusste man von noch keinem Antrag, aber die Möglichkeit für eine Sondergenehmigung besteht.

Schwerte

, 13.10.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Sonntag, 0 Uhr, gilt die neue Allgemeinverfügung des Kreises Unna. Neue Regelungen waren notwendig geworden, weil der Kreis die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten hatte.

In dieser neuen Allgemeinverfügung heißt es für private Feiern: "An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass [...] dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu."

Was muss bei dem Hygienekonzept beachtet werden?

Das Feiern mit mehr als 25 Personen möglich sind, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt und die Ordnungsbehörde dem Antrag zustimmt, bestätigte am Montagabend auch Constanze Rauert, Pressesprecherin des Kreises Unna.

Welche Maßnahmen in einem solchen Hygienekonzept zu berücksichtigen sind, wird in der Allgemeinverfügung des Kreises beschrieben:

  • Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung geschlossener Räume

Das Coronavirus verbreitet sich vor allem durch Tröpfchen, aber auch durch Aerosole. Durch regelmäßiges Lüften können sich diese schlechter in der Luft halten.

  • Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern

"Soweit der Mindestabstand in bestimmten Bereichen kurzfristig nicht sicher eingehalten werden kann, kann alternativ die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) vorgesehen werden", heißt es zusätzlich in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

  • besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle
  • Angaben über ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten
  • Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten

Zudem muss in dem Hygienekonzept die organisatorische Umsetzung dieser Maßnahmen und die Verantwortlichkeit geregelt sein.

Kontaktnachverfolgung

Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage vorher bei dem jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist nicht nur ein Hygienekonzept vorzulegen, sondern auch eine Liste mit den erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, aus der Name und Vorname, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer hervorgehen.

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Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, für den kann es teuer werden: "Für den Fall, dass der Genehmigungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig in der unter Nr. 1 genannten Frist (Anm. Red.: drei Tage vor Veranstaltung) vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird, droht der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Geldbuße von 2.500,00 Euro", heißt es in der Allgemeinverfügung.