Zur Verhandlung einer Klage gegen die Stadt Schwerte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird es nicht mehr kommen. Nachdem die Kläger ihre Klage zurückgezogen haben, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Einstellungsbeschluss gefasst, der das Klageverfahren offiziell beendet.
Zwei Schwerterinnen und ein Schwerter hatten gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens geklagt, mit dem sie gegen die Fällung von Bäumen im Zuge des Marktplatzumbaus vorgehen wollten.
Dass das Gericht das Verfahren eingestellt hat, teilte die Stadt Schwerte nun mit, die im Frühjahr 2021 selbst der Rechtsauffassung gewesen war, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Eine Mehrheit der Schwerter Ratsmitglieder folgte dieser Auffassung und lehnte das Bürgerbegehren im Mai 2021 erstmals ab, woraufhin die Schwerter Initiative, die sich für den Erhalt der Bäume auf dem Marktplatz eingesetzt hatte, eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichte.
Zwei Linden umgepflanzt
Ein weiterer Anlauf scheiterte ebenfalls, die Fronten waren verhärtet, die Grünen warfen der Verwaltung vor, es den Bürgern bewusst schwer zu machen, ihr Bürgerbegehren an den Start zu bringen. Gleichzeitig versicherte Bürgermeister Dimitrios Axourgos, dass kein Baum für den Umbau des Marktplatzes fallen müsse.
Zwei der vier Linden vor dem City Center mussten dann aber doch dran glauben, weil sie – so teilt es die Stadt Schwerte mit – nach Untersuchungen eines unabhängigen Baumgutachters nicht mehr vital gewesen seien. „Die anderen beiden Bäume waren aufwendig versetzt worden“, heißt es, sie stehen nun auf dem Hundeplatz „Im Reiche des Wassers“.

Diese Umpflanzaktion sei allerdings nicht der Wille der Bürger gewesen, die für den Erhalt der Bäume auf dem Marktplatz unterschrieben hätten, teilte eine Sprecherin der Initiative noch im Februar dieses Jahres mit, als die Linden samt ihrer Wurzeln aus dem Pflanzloch am Markt herausgeholt worden waren.
Die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens hatte die Initiative bereits am 20. Oktober 2023 zurückgenommen – nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts, dass die Klage keine große Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
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