
© Reinhard Schmitz
Betrunkener Mann (44) aus Schwerte fährt über Baustelle – weil er umparken will
Alkohol am Steuer
Ein 44-jähriger Schwerter wollte nur kurz sein Auto umparken. Das Problem: Er tat es mit einem Promille-Wert. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam. Sie brauchte Verstärkung, um den Mann unter Kontrolle zu bringen.
In der Nacht auf den 14. Januar gönnt sich ein Schwerter mit seinem Bruder etwas Alkohol. Am Ende bringt es der 44-Jährige auf 1,48 Promille. Mit seiner Frau und mehreren Kindern lebt er in Schwerte an einer Baustelle. Weil er das Fahrzeug der Familie ungünstig geparkt hatte, gerät das Paar in einen Streit. Während die Frau daraufhin ins Bett geht, bleibt der Mann auf der Couch.
Gegen 3.45 Uhr wird er wach und beschließt, seiner Frau den Gefallen zu tun, den Wagen umzuparken. Er geht raus, setzt sich ans Steuer und fährt das Auto über die Baustelle auf den Hof. Was er nicht ahnt: Eine Polizeistreife beobachtet die Fahrt. Den Beamten kommt es komisch vor, dass jemand mitten in der Nacht über eine Baustelle fährt.
Erste Vermutung der Polizei: Diebstahl
Zunächst vermuten die Polizisten, dass ein Diebstahl dahinter stecken könnte. Sie beobachten das Fahrzeug, folgen ihm bis auf den Hof des Hauses. Dort steigt der Fahrer torkelnd aus. Die Beamten fordern ihn auf, stehen zu bleiben. Doch statt dem nachzukommen, ergreift der 44-Jährige die Flucht. Weit kommt er jedoch nicht, da das Gelände nach hinten hin umzäunt ist.
Er wird aggressiv, spuckt sogar in Richtung der Beamten. Zudem weigert er sich, freiwillig seine Personalien herauszugeben. Den Beamten gelingt es erst mit herbeigerufener Verstärkung, den Mann unter Kontrolle zu bringen. Die nun im Raum stehende Frage ist, ob der Schwerter im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war.
Im Amtsgericht Schwerte, wo sich der Mann wegen der Trunkenheitsfahrt verantworten musste, bejahte ein als Zeuge geladener Polizist diese Frage. Er hatte Skizzen der Begebenheiten dabei. Diese ergaben, dass zumindest der Teil im Bereich der Auffahrt öffentlich zugänglich ist. Damit war der Angeklagte etwa 10 Meter im öffentlichen Verkehrsraum gefahren.
Als Selbstständiger auf den Führerschein angewiesen
Das allerdings zu nächtlicher Stunde, wo kein weiterer Verkehr herrschte, bemerkte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Und auch hatte der 44-Jährige bisher keinen Ärger mit der Justiz, sein Vorstrafenregister ist leer. Als Selbständiger sei er auf seinen Führerschein angewiesen, erklärte der Mann, als es um die Frage ging, wie lange er noch ohne Fahrerlaubnis auskommen müsste. Seit dem Vorfall hatte er dreieinhalb Monate lang auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen.
Das Gericht entschied schließlich, den Mann zu 300 Euro Geldstrafe zu verurteilen und ihm eine Sperre von weiteren drei Monaten aufzuerlegen. Sowohl der Angeklagte, als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ließen das Urteil sofort rechtskräftig werden.
Bevor er den Sitzungssaal verließ, bedankte sich der Schwerter noch einmal für die am untersten Ende angesetzte Fahrerlaubnissperre: „Vielen, vielen Dank. Ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht.“
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
