Ein Mann aus Mainz ordert 2023 acht Industriemesser in zwei Bestellungen bei einem Unternehmen aus Schwerte. Die dafür fälligen 13.000 Euro zahlt er nicht. Und so sollte sich der 59-Jährige vor einiger Zeit im Amtsgericht Schwerte wegen zweifachen Betruges verantworten.
Der Angeklagte erschien allerdings nicht. Die Richterin erließ daraufhin einen Strafbefehl über 3600 Euro, 120 Tagessätze zu je 30 Euro. Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein, beschränkte den aber auf die Höhe der Geldstrafe.
59-Jähriger erscheint wieder nicht
Die Tagessatzhöhe, die sich aus dem Einkommen ergibt, sei zu hoch, da er nur wenig Geld habe, so seine Begründung. Es kommt zum erneuten Termin im Gericht. Auch dieses Mal ist vom 59-Jährigen nichts zu sehen. Seine Verteidigerin vertritt den Mann aber. Im Interesse ihres Mandanten erreicht die Anwältin eine Herabsetzung der Tagessatzhöhe auf 15 Euro. Damit muss der Angeklagte nun 1800 Euro statt 3600 Euro Geldstrafe zahlen.
Dabei bleibt es aber nicht. Der offene Rechnungsbetrag, der sich inzwischen auf 16.389 Euro beläuft, wird von einem Rechtspfleger eingezogen und an den Geschädigten überwiesen. Zumindest wird ein Einziehungsversuch unternommen. Ob beim Mainzer überhaupt etwas zu holen ist, ist sehr fraglich.