Offenbar findet ein 34-jähriger Schwerter Gefallen an seiner Nachbarin. In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 17. Januar dieses Jahres sucht er ständig ihre Nähe. Er wartet vor dem Supermarkt, vor der Wohnung, an ihrem Auto auf sie, macht Komplimente. Etwa einmal wöchentlich belästigt er die Frau auf diese Weise.
Die Nachbarin fühlt sich immer unwohler, traut sich kaum noch aus dem Haus. Schließlich erstattet sie Anzeige wegen Nachstellung.
Ehefrau bei Verhandlung anwesend
Nun kam es zum Prozess im Amtsgericht Schwerte. „Ich habe mich ihr nie genähert. Ich habe ihr nie Beachtung geschenkt. Ich habe nie ein Problem gehabt mit ihr“, stritt der Angeklagte dabei den Vorwurf zunächst ab. Er sehe sie nur manchmal beim Einkaufen. Das sei eben so bei Nachbarn.
Die Richterin zeigte sich skeptisch, was die Aussage des Schwerters anging. Sie hielt ihm vor, dass die Frau der Polizei gegenüber angegeben hatte, der Angeklagte habe sie immer wieder angesprochen und sei dabei immer sehr nah an sie herangetreten. Warum sollte sich die Frau so etwas ausdenken und zur Polizei gehen, stellte die Richterin in den Raum.
Der 34-Jährige knickte schließlich ein und gab zu: „Ja, ich habe sie ein paar Mal angesprochen.“ Vermutlich eine heikle Situation für den Mann. Denn mit ihm auf der Anklagebank saß seine Ehefrau (31). Deren Gesicht färbte sich nach dem Geständnis merklich rot.
Weiterer Rechtsstreit
Zusammen ist das Paar wegen Körperverletzung angeklagt. Am 13. März soll es eine Nachbarin – eine andere als bei der Nachstellung – im Hausflur attackiert haben. Die Ehefrau soll die Mitbewohnerin an den Haaren gezogen und ins Gesicht geschlagen haben. Der Ehemann soll sogar mit einem Besenstiel auf die Frau losgegangen sein.
Die 31-jährige Angeklagte gab nun zu, der Nachbarin an den Haaren gezogen zu haben. Aber die andere habe angefangen. Sie habe sich nur gewehrt, so die Schwerterin. Ihr Ehemann stritt indes ab, überhaupt etwas mit der Auseinandersetzung zu tun gehabt zu haben. Besagte Nachbarin erklärte im Zeugenstand, die Angeklagte hätte zuerst an den Haaren gezogen.
Das Gericht ging davon aus, dass es sich letztlich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Es stellte die Verfahren gegen die Angeklagten ein. Beim Ehemann beträgt die Geldstrafe für die Nachstellung 1.000 Euro. „Wenn Sie künftig geärgert werden, umdrehen und Tür zu. Nicht zurückschlagen“, gab die Richterin den beiden als guten Rat mit auf den Weg. Sie wollen ohnehin umziehen, bemerkte der 34-Jährige am Ende des Prozesses.
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