
© Reinhard Schmitz
Zu weit vom Penny entfernt geparkt: Rentner sollte 24,90 Euro zahlen
Knöllchen-Streit in Schwerte
Zu dem Einkaufszentrum an der Hagener Straße gehört nicht nur der Penny, sondern auch ein Rewe-Getränkemarkt und eine Spielhalle. Das wäre Friedrich Henning fast zum Verhängnis geworden.
Hätte er sein Auto bloß näher am Eingang des Discounters abgestellt, dann hätte Friedrich Henning (74) sich eine Menge Ärger ersparen können. Doch von alledem ahnte der 74-Jährige nichts, als er am 6. Januar wie immer seine Einkäufe beim Penny-Markt an der Hagener Straße erledigen wollte.
Sein Auto parkte er mitten auf der Fläche rechts neben dem Geschäft unter der Laterne. Nichts geschah. Er schob den Einkaufswagen durch den Laden, bezahlte und fuhr wieder nach Hause.
Bei einer Kontrolle von Fair Parken lag keine Parkscheibe aus
Erst gut einen Monat später wurde der Westhofener unsanft an die damalige Shoppingtour erinnert. „Am 8. Februar bekam ich einen Brief aus Düsseldorf von der Firma Fair Parken“, berichtet er.
Das Unternehmen überwacht bundesweit auf Kundenparkplätzen – in Schwerte unter anderem auch bei Rewe am Bahnhof und bei Jawoll an der Beckestraße – die Einhaltung der erlaubten Höchstparkdauer. Damit soll verhindert werden, dass die privaten Stellflächen von Dauerparkern unrechtmäßig blockiert werden.

Die Parkflächen an dem Einkaufszentrum mit Penny-Filiale und Rewe-Getränkemarkt an der Hagener Straße werden von der Firma Fair Parken überwacht. Großformatige Schilder weisen darauf hin, dass Kunden mit Parkscheibe 1,5 Stunden parken dürfen. © Reinhard Schmitz
Bei der Kontrolle an jenem verhängnisvollen 6. Januar war Friedrich Henning aufgefallen. „Ich hatte meine Parkscheibe vergessen“, gibt er unumwunden zu. Für das Vergehen wurde nicht nur die auf mehreren großformatigen Schildern vor Ort angedrohte Vertragsstrafe von 24,90 Euro von ihm eingefordert.
Der Rentner sollte – wie er berichtet – auch noch weitere 10 Euro Mahngebühr bezahlen, weil er auf die Zahlungsaufforderung auf dem Knöllchen am Auto nicht reagiert habe. Eines von vier beigelegten Fotos habe gezeigt, wie die Mitteilung hinter den Scheibenwischer gesteckt wurde. „Doch es war windig“, sagt Friedrich Henning. Er habe nichts gefunden. Vermutlich habe eine Böe das Zettelchen weggeweht.
Kontoauszug konnte die EC-Karten-Zahlung bei Penny belegen
Als er einer Mitarbeiterin von Fair Parken am Telefon diese Witterungsumstände erklärte, habe diese auf den Mahnzuschlag verzichtet. Für die restlichen 24,90 Euro ließ sie sich aber nicht erweichen, erzählt der Westhofener. Er erfuhr nur: „Es sei denn, Sie hätten einen Nachweis.“
Der Penny-Kassenbon, der den Einkauf zur fraglichen Zeit beweisen konnte, war natürlich längst im Papierkorb. Aber Friedrich Henning hatte noch eine andere Idee: Er hatte doch mit der EC-Karte bezahlt. Und darüber gab es eine Buchung auf dem Kontoauszug, den er als Kopie zu Fair Parken schickte.

Die Firma Fair Parken schickte dem erstaunten Friedrich Henning einen Lageplan, auf dem farblich markiert ist, welche Stellflächen auf dem Parkplatz an der Hagener Straße zum Penny-Markt und welche zum Rewe-Getränkemarkt gehören. © Reinhard Schmitz
Bei der Antwort musste sich der Rentner allerdings erst einmal setzen. Der Penny-Einkaufsnachweis – so wurde ihm mitgeteilt – sollte nicht gelten, weil der Parkplatzbereich, auf dem sein Auto am 6. Januar stand, zum benachbarten Rewe-Getränkemarkt gehöre.
Vor Ort ist nirgendwo eine Grenze auf den Flächen rund um das gemeinsame Einkaufszentrum markiert. Nur mit einem Farbstift auf einem Luftbild, das Friedrich Henning geschickt wurde. Er sprach noch mit zwei Rechtsanwälten, bevor er aufgab und zahlte.
Fair Parken erstattet die Vertragsstrafe jetzt doch zurück
Nach Anfrage der Redaktion bei der Pressestelle von Fair Parken bekommt der Rentner jetzt doch sein Geld zurück. „Wir haben in diesem Fall leider einen Fehler gemacht“, räumt Sprecherin Sabine Klaas ein. Bei der Parkfläche handele es sich um zwei voneinander unabhängige Grundstücke: „Da dies für den Nutzer vor Ort allerdings nicht erkennbar ist, hätten wir den Nachweis von Herrn Henning akzeptieren müssen.“ Die Vertragsstrafe werde umgehend erstattet.
Für vergessliche Autofahrer gibt es noch einen Tipp. Inzwischen sind genehmigte elektronische Parkscheiben im Handel, die beim Abstellen automatisch die Ankunftszeit einstellen. Diese werden laut Sabine Klaas von Fair Parken genauso wie manuelle Parkscheiben anerkannt, wenn sie gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden.
Reinhard Schmitz, in Schwerte geboren, schrieb und fotografierte schon während des Studiums für die Ruhr Nachrichten. Seit 1991 ist er als Redakteur in seiner Heimatstadt im Einsatz und begeistert, dass es dort immer noch Neues zu entdecken gibt.
