Aggressives Verhalten 20-Jähriger beißt Polizisten und droht mit Mord

Aggressives Verhalten: 20-Jähriger beißt Polizisten und droht mit Mord
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Im Alter von 20 Jahren hat ein Schwerter bereits fünf Vorstrafen angesammelt: Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Beleidigung, Drogenbesitz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nun saß er abermals vor der Strafrichterin des Amtsgerichts Schwerte. Die schweren Vorwürfe gab der Angeklagte sofort zu.

Aggressives Verhalten

Am 17. Juni fällt er in der Rohrmeisterei in Schwerte durch aggressives Verhalten auf. Die Polizei wird gerufen. Der 20-Jährige beleidigt die Beamten als Bullenschweine und droht damit, sie umzubringen. „Ich ficke dich. Ich ficke deine Frau. Ich ficke deine tote Mutter“, schmettert er einem Polizisten entgegen. Er wehrt sich gegen eine Fixierung, versucht, die Einsatzkräfte mit Kopfstößen zu treffen.

Tritte und Morddrohungen

Nicht einmal einen Monat später, am 8. Juli, macht der 20-Jährige erneut Randale. Es kommt zum Polizeieinsatz an der Eintrachtstraße in Schwerte. Auch dieses Mal will der Angeklagte seine Fixierung und die Mitnahme im Streifenwagen verhindern. Er schlägt die Hand eines Polizisten weg, tritt ihm gegen das Bein. Dann steigert er sich noch, beißt einem Beamten in die Hand und einem anderen in den Oberschenkel.

Auch bei diesem Einsatz beleidigt der 20-Jährige die Einsatzkräfte, betitelt sie als Hurensöhne und Fotzen. Und er droht wieder damit, die Polizisten zu töten, sobald deren Kameras ausgeschaltet sind. In beiden Fällen ist der Mann alkoholisiert, weshalb das Gericht von einer gewissen Enthemmtheit ausgeht.

„Habe ein psychisches Problem“

„Ich habe ein psychisches Problem. Ich bin paranoid bei Polizisten. Wenn ich sie auf mich zukommen sehe, schalte ich ab“, erklärte der Schwerter im Rahmen seines Geständnisses im Gericht. Er wisse nicht, was mit ihm los sei. Bisherige Versuche, Hilfe zu finden, seien fehlgeschlagen.

Das will die Richterin ändern. Unter anderem im Hinblick darauf, dass der 20-Jährige aufgrund seiner Kriminalität schon eine Chance auf eine Ausbildung verloren hat. Sie verurteilt den Heranwachsenden wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung nach Jugendstrafrecht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und erlegt ihm auf, sich von einem bestimmten Experten diagnostizieren zu lassen. „Da müssen Sie dann aber auch hingehen“, mahnt die Vorsitzende. Zusätzlich stellt sie dem Schwerter einen Bewährungshelfer zur Seite.

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