Rat beschließt Zusammenlegung der Grundschulen an einem Standort - So geht’s jetzt weiter
Grundschul-Debatte
Die Grundschule Schermbeck soll künftig nur noch einen Standort haben. Das hat der Rat am Mittwoch beschlossen. Folgende Varianten sollen nun geprüft werden.

Die Fassade der Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck soll sich in einem möglichen Neubau an der Grundschule Schermbeck wiederfinden. © Berthold Fehmer
Es sei Zeit, Farbe zu bekennen, sagte Klaus Schetter (CDU), „wo wir eigentlich hinwollen“. Nach mehrstündiger Diskussion tat der Rat das auch. Gegen die Stimmen von Hildegard Franke (CDU), Thomas Heiske (parteilos) und der BfB wurde bei Enthaltung von Uwe Karla (CDU) die Aufgabe beider Grundschulstandorte zugunsten der Bildung eines zentralen Standorts beschlossen.
Nur die vier SPD-Vertreter stimmten für einen Neubau neben der Gemeinschaftsgrundschule. Schetter hatte angekündigt, dass seine Fraktion vor allem die Variante des Erhalts des GGS-Pavillons, bei Abriss des Altgebäudes und Neubau sowie dem Erhalt einiger Maxi-Kolbe-Gebäude gern durchgerechnet haben wolle.
Durch ein Fachplanungsbüro sollen nun die Kosten ermittelt werden, wobei einige zusätzliche Details durch die Politiker ins Pflichtenheft geschrieben wurden.
Mit oder ohne Bildungszentrum
Geklärt werden soll, wie eine Weiternutzung des GGS-Pavillons kostenmäßig zu Buche schlägt. Auch die Frage, welche Kosten und Zusatzflächen mit oder ohne ein eingeplantes Bildungszentrum entstünden. Außerdem, auf Anregung der Grünen, was eine fünfzügige Schule im Vergleich zu einer „4+“-Variante kosten würde, also einer eigentlich vierzügigen Schule, deren Raumangebot auch fünfzügig genutzt werden könnte.
Ebenfalls auf Anregung der Grünen soll ein Architekten-Wettbewerb klären, ob die Optik der Fassade der Gemeinschaftsgrundschule erhalten werden kann. Die zu bauende Zweifachsporthalle soll nicht als Versammlungsstätte geplant werden.
Die Zweifachsporthalle, der OGS-Anbau und der Erweiterungsbau von 1998 der früheren Maximilian-Kolbe-Schule sollen zugunsten einer öffentlichen Nutzung (Kindergarten, Sportvereine) erhalten bleiben.