Oberhalb der RVR-Deponie (links unten) erkennt man die „Eichenallee“.

Oberhalb der RVR-Deponie (links unten) erkennt man die „Eichenallee“. Dort wird Ton abgebaut und der entstehende Hohlraum mit Abfällen gefüllt. Der Mühlenberg (rechte Bildhälfte) mit seinen illegalen Einlagerungen eigentlich nicht deponierbarer Ölpellets und Giftstoffe wird im Antrag der Firma Nottenkämper nicht erwähnt. Darauf verweist eine Stellungnahme des Schermbecker Umweltausschusses. © Helmut Scheffler

Nottenkämper will mehr Ton schneller abbauen und mehr Müll einlagern

rnTonabbau

Die Firma Nottenkämper will mehr Ton in kürzerer Zeit in Schermbeck abbauen und mehr Abfall an der Eichenallee einlagern. Kritische Stimmen gibt es seitens der Politik und Verwaltung.

Schermbeck, Gahlen

, 21.08.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Firma Nottenkämper hat im Mai einen Antrag auf Änderung der Bewirtschaftung der „Eichenallee“ im Gahlen-Gartroper Grenzbereich gestellt. Am 19. Juli teilte die Bezirksregierung Düsseldorf der Gemeinde Schermbeck mit, dass sie ein Planfeststellungsverfahren durchführt. Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch bei einer Enthaltung des BfB-Fraktionsvorsitzenden Klaus Roth einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, die nun dem Gemeinderat als Empfehlung übergeben wird.

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In der Stellungnahme verweist der Ausschuss darauf, dass die Gahlener Waldaustraße stärker für An- und Abfahrten beansprucht werde. Zudem wurden bereits 2019 Grenzüberschreitungen bei Zink, Chrom und Kupfer auf den Banketten nachgewiesen. Wenn die Eichenallee früher gefüllt ist, werden weitere wertvolle benachbarte Flächen für die Austonung und Verfüllung beansprucht.

Hafen ist immer noch nicht genehmigt

In der Sitzung beantwortete Nottenkämper-Geschäftsführer Thomas Eckerth Fragen der Politiker. Zum in der Stellungnahme benannten Problem, dass der vor einem Jahrzehnt beantragte Stichhafen „Egbert-Constantin“ noch immer nicht hergestellt wurde, räumte Eckerth Schwierigkeiten in der Genehmigung des Hafens ein. Noch zuletzt hätten Unterlagen nachgereicht werden müssen. Er geht aber davon aus, dass nun bald eine Genehmigung erfolgen kann.

Stefan Steinkühler (Grüne) erinnerte Thomas Eckerth an seine Aussage im Umweltausschuss am 14. Dezember 2021. Damals habe Eckerth behauptet, in der Eichenallee würden nur Abfälle aus der Region angeliefert. Als Steinkühler in der Sitzung am Mittwoch nachhakte, um eine Erklärung für die Anlieferung mit Fahrzeugen aus anderen Bundesländern zu bekommen, gab Eckerth zu, dass auch Abfall aus Niedersachsen und Bayern in der Eichenallee abgeliefert werde.

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In der Stellungnahme wird bemängelt, dass im Antrag unter „Vorbelastungen“ der Umweltskandal auf dem Mühlenberg überhaupt nicht erwähnt wird. Es wird gefordert, dass in das Antragsverfahren die illegale Einbringung von Giftmüll sachgerecht berücksichtigt werden soll.

Kontrolle hat versagt

Die Gemeinde verweist auf das in der Vergangenheit aufgetretene Versagen der Eigen- und Fremdkontrolle. In der Stellungnahme wird an eine Aussage eines Nottenkämper-Mitarbeiters am 3. August 2022 im Landgericht Bochum erinnert. Danach habe es in Spitzenzeiten etwa 400 LKW-Anlieferungen pro Tag gegeben. Bei Anlieferungen von etwa 10.000 Tonnen pro Tag sei die Arbeitsbelastung sehr hoch gewesen und sicherlich auch ein Grund für das Kontrollversagen. Der Zeuge soll am Landgericht außerdem behauptet haben, dass ihm der ehemalige Nottenkämper-Prokurist L. berichtet habe, dass es bei einzelnen Anlieferungen „auch mal zu Auffälligkeiten kommen“ konnte.

Die Stellungnahme kritisiert auch, dass zur Beschreibung der Grundwassersituation auf ein hydrologisches Gutachten aus dem Jahre 2011 zurückgegriffen wurde. Jüngere Erkenntnisse fehlten völlig.

Laut Stellungnahme wird auch verschwiegen, dass in der Ratssitzung vom 21. Juni 2022 ein Mitarbeiter des NRW-Umweltministeriums berichtete, dass bei Bohrarbeiten zwei wasserführende Schichten ermittelt werden konnten. Eine dieser Schichten wurde durch die Tongrube durchtrennt. Von dort fließt nun Grundwasser nach Norden in Richtung auf die Brunnengalerie in Holsterhausen und in der Uefter Mark. „Es wird gefordert“, so der Planungsausschuss, „dass in das Antragsverfahren diese neuen Erkenntnisse einbezogen und sachgerecht berücksichtigt werden.“

Die vollständigen Antragsunterlagen für die Änderung des Planfeststellungsverfahren aus dem Jahre 2014 können auf der Homepage www.brd.nrw.de/services/offenlagen eingesehen werden. Die Gemeinde Schermbeck als betroffene Standortkommune stellt, wie bereits im gemeindlichen Amtsblatt am 4. August mitgeteilt wurde, bis zum 7. September die vollständigen Antragsunterlagen im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung.