Nichtöffentliche Sitzung in Schermbeck Verwaltungsgericht fällt ein Urteil

Verloren, aber doch gewonnen : Verwaltungsgericht fällt Urteil
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Auf Anfrage der Fraktion der Grünen in Schermbeck hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf die Frage beantwortet, ob der vom Rat beschlossene Arbeitskreis zum Verkehrsversuch selber beschließen durfte, nichtöffentlich zu tagen.

Nun teilten die Grünen mit, dass sie verloren, aber doch gewonnen haben: „Das Verwaltungsgericht hat unseren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als unzulässig abgelehnt, aber uns inhaltlich recht gegeben.“

„Das Gericht sagt zwar, dass wir den Bürgermeister nicht hätten verklagen dürfen. Es sagt aber leider auch nicht, wer der richtige Antragsgegner gewesen wäre. Der Arbeitskreis, den es nach unserer Geschäftsordnung gar nicht gibt, oder der Rat, der die Angelegenheit dem Arbeitskreis übertragen hat?“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Steinkühler.

Die Kammer führt weiter aus: „Mit Blick auf die am 16. August 2023 stattfindende Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses (PUMA) wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Der vom Arbeitskreis beschlossene Ausschluss der Öffentlichkeit, mit dem zugleich ein Geheimhaltungsbeschluss analog § 30 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefasst wurde, dürfte rechtswidrig sein!“

Und weiter: „Wir fordern den Bürgermeister auf, den im Arbeitskreis getroffenen Beschluss, nichtöffentlich zu tagen, offiziell zu beanstanden.“

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