Ein Entsorgungs-Kaufmann (53) aus Schermbeck ist am Mittwoch (14.12.) am Bochumer Landgericht erneut verurteilt worden. Hintergrund war der seit rund zehn Jahren schwelende Gahlener „Ölpellets-Skandal“. Die Richter verhängten wegen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Abfällen 23 Monate Haft auf Bewährung plus 720 Sozialstunden.
Stillschweigende Vereinbarung
Laut Urteil wurden durch den Angeklagten und den früheren Prokuristen der Firma Nottenkämper im Wege einer „stillschweigenden Vereinbarung“ bis September 2013 mindestens 25.000 Tonnen reine Ölpellets zur Tongrube in Schermbeck/Hünxe befördert, illegal verkippt und einplaniert. Rolle des Angeklagten sei vor allem die des Organisators gewesen. „Ihm war bewusst, dass die Pellets für die Verfüllung der Grube ungeeignet und nicht behördlich genehmigt waren“, sagte Richter Carsten Schwadrat. Boden- und Gewässerverunreinigungen habe der 53-Jährige in Kauf genommen.
Der Angeklagte, ein Entsorger, habe damals unter immensem Abnahme- und Entsorgungsdruck von Ölpellets gestanden, sei trotz Warnhinweisen durch Brände allerdings nicht gewillt gewesen, das für ihn gewinnträchtige Geschäft aufzugeben. Im Tatzeitraum habe der 53-Jährige laut Urteil mit dem gefährlichen Abfall Ölpellets „Erlöse von rund 2,2 Millionen Euro erwirtschaftet“, hieß es.
Der Kaufmann hatte im seit Mai laufenden Prozess zuletzt doch noch ein Geständnis abgelegt. Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht.
„Erhebliche Mengen“
Die Richter der 13. Strafkammer verwiesen bei der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf, dass bislang zwar offenbar noch keine konkret auf die einplanierten Ölpellets verursachten Umweltschäden nachzuweisen waren. Das Erdreich in der Tongrube sei Gutachten zufolge nichtsdestotrotz erheblich verunreinigt. Im Laufe der Jahre seien jedoch „erhebliche Mengen“ weiterer schadstoffbelastender Materialien dort eingebracht worden. „Sehr wahrscheinlich“, hieß es, sei daher eine Kontamination durch andere Stoffe.
Das Gericht legte Wert auf die öffentliche Feststellung, dass es – bei aller berechtigten Berücksichtigung von Milderungsgründen aufseiten des Angeklagten – „nicht angemessen sei, den Täter zum Opfer zu machen“. Leidtragende des Skandals, so Richter Carsten Schwadrat, seien einzig „die Umwelt und insbesondere die Bewohner der Gemeinde“. Die als Bewährungsauflage gegen den Kaufmann verhängten 720 Stunden gemeinnützige Arbeit sollen dem Verurteilten dabei helfen, Sozialkompetenz zu gewinnen, hieß es.
Auch gegen den früheren Nottenkämper-Prokuristen, zuletzt Ende 2021 in Bochum wegen Bestechung verurteilt, steht im Ölpellets-Komplex noch eine separate Entscheidung an.
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